FRANKFURT - FRANKFURT - Darf der Staat Kindesentführern oder Terroristen Gewalt antun, um unschuldige Menschen zu retten? Der Politologe Peter Nitschke (Vechta) hat ein Buch zum Thema „Rettungsfolter“ veröffentlicht.

Frage: Sie kennen sich jetzt ja aus, Herr Professor Nitschke, wir können es also kurz machen: Rettungsfolter in Deutschland – ja oder nein?

Nitschke: Ja.

Frage: Dann habe ich schlechte Nachrichten für Sie: Die Rettungsfolter ist in Deutschland verboten!

Nitschke: So ist es, juristisch liegt der Fall klar: Die so genannte Rettungsfolter ist bei uns nicht zulässig. Das Landgericht Frankfurt hat den Polizisten Daschner, der dem Entführer des kleinen Jakob von Metzler Folter androhte, zu Recht verurteilt.

Frage: Wofür brauchen wir dann noch Ihr 180 Seiten dickes Buch zum Thema?

Nitschke: Weil wir darüber endlich eine umfangreiche Diskussion führen müssen! Stellen Sie sich vor, es würde zu einem schlimmen Terroranschlag in Deutschland kommen: Was würde es für ein Geschrei in der Bevölkerung geben, wenn man nachweisen könnte, dass die Sicherheitsbehörden den Täter hatten und nicht alles versucht haben, um zu ermitteln, wo er die Bombe versteckt hat?

Frage: In Hollywood-Filmen geht das ganz leicht: Der heldenhafte Polizist schließt sich mit dem Verdächtigen ins Verhörzimmer ein und „überredet“ ihn mit handfesten Argumenten, alles zu gestehen . . .

Nitschke: . . . wie Clint Eastwood in der Paraderolle des „Dirty Harry“.

Frage: Der liest vorher bestimmt keine dicken Bücher über Rettungsfolter. Warum tun wir Deutschen uns so schwer mit diesem Thema?

Nitschke: Weil wir ein Rechtsstaat sind.

Frage: Die USA etwa nicht?

Nitschke: Doch. Deshalb führen die USA außerhalb des Kinos derzeit auch eine ähnliche Debatte wie wir: Darf ein demokratisches System Folter legitimieren?

Frage: Darf es das?

Nitschke: Es geht hier ja nicht um eine generelle Foltererlaubnis, sondern um zwei seltene Extremfälle: um das entführte Kind, das in seinem Versteck vom Hungertod bedroht wird, und um die tickende Bombe, die irgendwo versteckt ist. Wenn der Staat sagt, das Zufügen von Schmerzen kann in solchen Fällen notwendig sein, muss er dafür gesetzliche Sicherheitsschranken einbauen.

Frage: Wie können diese Schranken aussehen?

Nitschke: Der Soziologe Niklas Luhmann hat da konkrete Vorschläge gemacht: Demnach müssten Ärzte bei der Vernehmung zugelassen werden, Psychologen, Videokameras, Fachleute eben.

Frage: Angenommen, nicht die Polizei, sondern Jakobs Eltern hätten den Täter in die Finger bekommen und ihm Schmerzen zugefügt, um das Versteck des Kind zu erfahren. Wäre das nicht Notwehr gewesen?

Nitschke: Das wäre ein Fall von Nothilfe gewesen, und der hätte den Eltern fast jede Maßnahme erlaubt. Aber: Wäre ein Polizeibeamter dazugekommen, hätte er die Eltern davon abhalten müssen, um den Täter zu schützen. Im schlimmsten Fall hätte er die Eltern sogar erschießen müssen, um sie von der Folter abzuhalten!

Frage: Wie bitte? Ist der Polizist nicht vor allem der Interessensvertreter der Eltern und des Kindes?

Nitschke: Er ist von Amts wegen dazu verpflichtet, ihnen zu helfen – aber er muss das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen tun.

Frage: Warum erlaubt der Gesetzgeber die Tötung eines Geiselnehmers durch den „finalen Rettungsschuss“, aber nicht das Zufügen von Schmerzen?

Nitschke: Weil für ihn Artikel 1 des Grundgesetzes absolut gilt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Frage: Und was nützt einem Menschen seine Würde, wenn er tot ist?

Nitschke: Gar nichts – finde ich. Ich habe keine Freiheit, wenn die Sicherheit meiner personalen Existenz nicht gewährleistet ist.

Frage: Sie kennen sich jetzt ja aus, Herr Nitschke: Was hätten Sie gemacht, wenn Sie als Polizist den Entführer des kleinen Jakob in die Finger bekommen hätten?

Nitschke: Unter der Voraussetzung, dass der Täter eindeutig verifiziert ist, hätte ich alles getan, um das Versteck des Jungen ausfindig zu machen. Aber genau das ist ja das Problem: Ein moralisch gefestigter Polizist sagt vielleicht, ich gehe das Risiko einer Verurteilung ein und drohe dem Täter. Ein anderer hat Angst um seine Karriere und hält sich an die Gesetze. Man kann als Eltern also Glück oder Pech haben – und dagegen sollte der Gesetzgeber etwas unternehmen!