Wer die Berichterstattung über den Prozess gegen die Brandstifter von Salzhemmendorf verfolgt hat, fühlte sich vielleicht an Max Frischs Drama „Biedermann und die Brandstifter“ erinnert. Das Stück handelt von einem Fabrikanten namens Biedermann, der zwei Brandstifter aufnimmt, obwohl die keinen Zweifel daran lassen, dass sie das Haus ihres Gastgebers anzünden werden.
Das Landgericht Hannover hat die Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Haupttäter hatten einen Molotowcocktail in das Kinderzimmer einer Flüchtlingsunterkunft geschleudert. Die dritte Angeklagte, eine junge Mutter von zwei Kindern, hatte ihre Kumpanen zum Tatort chauffiert.
Eine 34-jährige Frau aus Simbabwe, die nach dem Tod ihres Ehemannes vor dem Terror Robert Mugabes geflohen war, ist mit ihren drei Kindern nur knapp dem nächtlichen Brandanschlag entkommen. Nur einem glücklichen Umstand ist es zu verdanken, dass zur Tatzeit in dem Kinderzimmer kein Kind schlief. Der elfjährige Sohn hatte die Nähe seiner Mutter gesucht.
Die geständigen Angeklagten waren Mitglieder einer Whatsapp-Gruppe mit dem Namen „Garage-Hakenkreuz“. Dort kursierten Nachrichten wie „Ich bin der neue Adolf! Nix Zyklon B, erhängt das Pack!“, „Sieg Heil und fette Beute!“ Oder nach dem Brandanschlag: „Da hat wohl einer zu heiß gefurzt von den Schwattköppen.“
Die Strafkammer hat das „als Bekenntnis zum nationalsozialistischen Rassenwahn“ gewertet. Einer der Verteidiger zog daraus nach Presseberichten andere Schlüsse. Angesichts von mehr als Tausend Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte allein im Jahr 2015 stelle sich die Frage: Wenn man alle Indizien, die auf Fremdenfeindlichkeit hindeuteten, in eine Suppe werfe, diese herumrühre – „Kommt dann wirklich Nationalsozialismus heraus?“ Die Antwort des Vorsitzenden der Strafkammer war ebenso eindeutig wie unmissverständlich. „Für die Kammer schaut aus dieser Suppe die Fratze des Nationalsozialismus.“
Ob der Verteidiger des Hauptangeklagten das verstanden hat, ist allerdings fraglich. Alle Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Begründung des Verteidigers allerdings befremdet: Zwar sei die Tat nicht zu entschuldigen, aber viele Bürger seien mit der aktuellen Flüchtlingspolitik überfordert. Der Brandanschlag sei ein trauriges Resultat dieser Überforderung.
Hier ist der Verteidiger in die Rolle des Fabrikanten Biedermann geschlüpft. Die Angeklagten werden nicht verteidigt, ihre Schuld wird verdrängt. Was nicht sein kann, das nicht sein darf. Die Verantwortung für Fremdenhass und Verklärung des Nationalsozialismus tragen Andere. Täter werden zu Opfern gemacht. Das ist keine Verteidigung, das ist der klägliche Versuch einer Bagatellisierung von Hass und Fremdenfeindlichkeit.
Es ist beinahe wie in Max Frischs Drama. Während sein Haus bereits brennt, will Biedermann noch immer nicht wahrhaben, dass seine Mitbewohner Brandstifter sind. Das Stück trägt übrigens den passenden Untertitel: „Ein Lehrstück ohne Lehre.“
