Hannover - Christian Wulff kann aufatmen: Er ist juristisch rehabilitiert. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihre Revision gegen seinen Freispruch zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hannover, das den ehemaligen Bundespräsidenten am 27. Februar 2014 nach einem monatelangen Verfahren wegen Vorteilsannahme für unschuldig erklärt hatte, rechtskräftig.
Eine Begründung für die Rücknahme der Revision lieferte die Anklagebehörde nicht. „Zu den Hintergründen der Entscheidung geben wir keinerlei Auskünfte“, sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer am Freitag.
Der Beginn der Ermittlungen hatte Anfang 2012 zu Wulffs Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten geführt.
