Friesland - 84 458 Friesländer sind am Sonntag, 26. Mai, zur Wahl des Landrats aufgerufen – das sind etwas mehr Wahlberechtigte als 2011 mit 82 967 Wahlberechtigten. Tatsächlich gewählt haben vor acht Jahren 45 254 Friesländer – das entspricht einer Wahlbeteiligung von 54,5 Prozent.
Die Wahlkonstellation 2011 war ähnlich wie 2019: Es gab zwei Bewerber – Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD) holte damals 75,1 Prozent der Stimmen – auf seinen damaligen Herausforderer von der CDU, Frank Vehoff, entfielen 24,9 Prozent.
Bei der Landratswahl 2019 hat es Sven Ambrosy erneut mit nur einem Herausforderer zu tun: Nachdem die CDU diesmal darauf verzichtet hatte, einen Kandidaten aufzustellen, und Grüne, FDP und SWG angekündigt hatten, den Amtsinhaber zu unterstützen, stellte „die PARTEI“ einen Kandidaten auf.
Sebastian Schroeter aus Schortens, 38 Jahre alt und in der IT-Branche tätig, ist ein Politik-Neuling. „Damit Friesland eine Wahl hat“, hatte er dennoch seinen Hut in den Ring geworfen. Echte Chancen, tatsächlich als Landrat ins Kreisamt gewählt zu werden, rechnet er sich realistischerweise nicht aus – auch wenn seine Partei auf flotte „100 plus X Prozent“ setzt.
Ihm ist wichtig, dass möglichst viele Friesländer von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen – insbesondere auch mit Blick auf die am gleichen Tag stattfindende Europawahl. „Wenn nur ein Kandidat auf dem Stimmzettel steht, wird die Wahlbeteiligung weiter sinken“, befürchtet er.
Die neue Landrats-Amtszeit beginnt am 1. November 2019 – und sie endet bereits am 31. Oktober 2026, also nach nur noch sieben Jahren. 2003 und 2011 war Ambrosy für jeweils acht Jahre zum Landrat gewählt worden. Hintergrund ist die 2013 vom Land Niedersachsen beschlossene Synchronisierung der Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten mit der Wahlperiode der Mitglieder der Kommunal-Vertretungen – also der Räte und Kreistage. Dazu wurde die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte auf künftig fünf Jahre verkürzt – 2021 werden bei den Kommunalwahlen damit nicht nur die Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistag neu gewählt, sondern auch die Bürgermeister. Weil jedoch eine zweijährige Amtszeit weder für Landrat noch Bürgermeister Sinn macht, gibt es eine zwei plus fünf Jahre-Übergangsregelung bis 2026.
