Ganderkesee - Die Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder der Gemeinde Ganderkesee werden neu geregelt. Die Änderungen in der entsprechenden Satzung, über die der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen auf Antrag der SPD-Fraktion an diesem Donnerstag, 7. Juni, ab 17 Uhr im Rathaus berät, sind marginal, sie beziehen sich vor allem auf die Erstattung von Fahrtkosten.

Für Susanne Steffgen, Ratsfrau der Linken, geht es dabei aber um Grundsätzliches: Für Menschen mit Einschränkungen dürfe keine Benachteiligung entstehen, fordert sie in einem Antrag, den sie auch der Presse zukommen ließ. Was Steffgen zu dem Zeitpunkt nicht wusste: Der Satzungsentwurf ist in diesem Punkt schon nachgebessert worden. „Ratsmitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen (...) kein eigenes Fahrzeug benutzen können, werden auf Antrag (...) die erforderlichen Fahrtkosten erstattet“, heißt es in dem jetzt vorliegenden Änderungsentwurf.

In der bisherigen Aufwandsentschädigungssatzung sind die Fahrtkosten, die Ratsmitglieder mit gesundheitlichen Einschränkungen geltend machen können, noch auf 20 Euro begrenzt. In einem ersten Änderungsentwurf, der vom Fachausschuss Anfang Mai vertagt wurde, sollte dieser Betrag auf 30 Euro angehoben werden.

Das hätte sie nach wie vor als Benachteiligung für Menschen mit Einschränkungen empfunden, erklärte Susanne Steffgen, die selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist. Mit der neuen Formulierung ist sie einverstanden. Der Politikerin der Linken kommt es darauf an, dass etwa Rollstuhlfahrer, die ein Spezial-Taxi benötigen, mit gesunden Menschen gleichgestellt sind und nicht draufzahlen für die kommunalpolitische Arbeit.

Auch für Fahrten außerhalb des Gemeindegebietes im Zusammenhang mit dem Mandat sollen Ratsmitgliedern künftig die Fahrtkosten auf Nachweis in voller Höhe erstattet werden. Dies hatte die SPD beantragt und Die Linke nun ebenfalls gefordert. Susanne Steffgen möchte zudem, dass Ratsmitglieder mit gesundheitlichen Einschränkungen auch in diesem Punkt explizit genannt werden.

Ansonsten ändern sich in der Satzung, die zum 1. Juli in Kraft treten soll, nur die Zahlungstermine für die Zuschüsse an die Fraktionen. Unverändert bleiben die Beträge: Ratsmitglieder bekommen monatlich eine Aufwandsentschädigung von 180 Euro und 23 Euro Sitzungsgeld. Bei stellvertretenden Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden beträgt die Pauschale 245 Euro monatlich. Darüber hinaus gewährt die Gemeinde den Fraktionen jährliche Zuschüsse von 102,40 Euro zuzüglich 41,60 Euro pro Mitglied. Zudem wird den Mandatsträgern für Verdienstausfall Ersatz gezahlt, der Höchstbetrag liegt hier bei 13 Euro pro Stunde.

Hergen Schelling
Hergen Schelling Redaktion für den Landkreis Oldenburg (Leitung)