GANDERKESEE - GANDERKESEE/AFP - Das Auswärtige Amt (AA) beharrt im Falle der im Jahr 2003 in Kolumbien entführten Reinhilt Weigel aus Ganderkesee (Kreis Oldenburg) auf dem Kostenersatz nach dem glücklichen Ausgang der Geiselnahme. Die Behörde legte gegen ein ablehnendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung ein, berichtet das Magazin „Focus“. Das AA fordert für einen Hubschraubereinsatz im Dschungel 12 640 Euro zurück; Weigel hatte dagegen geklagt.

Beim Oberverwaltungsgericht beruft sich das Amt nun auf Paragraph 6 des Konsulargesetzes. Dieser Paragraph bestimme ausdrücklich, dass die Verpflichtung „zum Ersatz der Auslagen“ auch für Deutsche gelte, die im Ausland durch „kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen“ geschädigt würden.