GANDERKESEE - GANDERKESEE/KK - „Es stresst mich enorm, dass die Entführung nun weiter ein Teil der Gegenwart ist, ich die Geschichte einfach nicht abschließen darf.“ – Mit diesen Worten reagierte Reinhilt Weigel auf den neuerlichen Vorstoß des Auswärtigen Amtes, ihr für die Befreiung aus der Geiselnahme in Kolumbien Ende 2003 12 640 Euro in Rechnung zu stellen. Die Ganderkeseerin machte keinen Hehl daraus, wie sehr sie die juristische Auseinandersetzung mit der Behörde als ungleichen Kampf empfindet.

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Berlin im April entschieden, dass das Auswärtige Amt die Kosten für den Hubschrauberflug nicht kassieren dürfe; das Konsulargesetz gebe für eine solche Kostenerstattung keine Rechtsgrundlage her. Gegen dieses Urteil will das Auswärtige Amt nun Berufung einlegen.

Für sie sei dies nicht völlig überraschend gekommen, sagte Reinhilt Weigel auf Anfrage der NWZ . Allerdings ergebe das Handeln der Behörde für sie keinen Sinn: „Es hat zwei Jahre Verhandlungen gebraucht, und alles ist genau durchleuchtet worden. Ich verstehe deshalb nicht, wie das Auswärtige Amt dies nun anzweifeln kann.“

Sie habe sich nach dem Urteil von Berlin „befreit“ gefühlt, sagte die Ganderkeseerin, die zurzeit in Frankreich auf Arbeitssuche ist. „Die Entführung war ein abgeschlossenes Kapitel.“ Dieses Kapitel habe Spuren hinterlassen: Seit der Geiselzeit klagt die Ganderkeseerin über Rückenprobleme, so dass sie nicht voll arbeiten könne. Im Dunkeln verspürt sie „Panikattacken“.

Wenn das Auswärtige Amt jetzt in Berufung gehe, so würden dessen Beamte dadurch kein privates finanzielles Risiko eingehen, die Kosten trage der Steuerzahler. Für sie sei das anders. Der Prozess sei sehr belastend. „Kann man mich nicht einfach in Ruhe leben lassen? Muss man immer wieder draufhauen?“

Die 33-Jährige verwies darauf, dass bei anderen Geisel-Befreiungen weit niedrigere Kosten in Rechnung gestellt worden seien. Bei einer Summe von 2000 oder 3000 Euro „hätte ich sofort zugestimmt“. Aber bei dem jetzt in Rede stehenden Betrag wisse sie nicht, wie sie ihn zurückbezahlen könne.