GANDERKESEE/HUDE/OLDENBURG - Gestern sagten zudem zwei Zeugen aus. Ihm hatte das Gericht kein Aussageverweigerungsrecht eingeräumt.

Von Franz-Josef Höffmann

GANDERKESEE/HUDE/OLDENBURG - Überraschende Wende im Ganderkeseer Missbrauchsprozess vor der Jugendkammer des Oldenburger Landgerichtes: Hatte der 36-jährige Huder, der die drei kleinen Kinder seiner früheren Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben soll, monatelang die Vorwürfe vehement bestritten, legte er am gestrigen Mittwoch ein Teilgeständnis ab. Das bestätigte gestern die Pressestelle des Landgerichtes. Die Vernehmung des Angeklagten fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Gleich zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages hatte der 36-Jährige das Gericht gebeten, ihn noch einmal anzuhören. Er habe intime Details aus seinem Leben zu berichten, möchte das aber nicht im Beisein von Zuhörern und Pressevertretern machen. Die Richter gaben dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit dann statt. Der Sinneswandel des Angeklagten hat möglicherweise mit einem Zeugen zu tun, der gestern vernommen werden sollte. Wie berichtet, handelt es sich bei dem Zeugen um einen Mitarbeiter der Organisation „Männer gegen Männergewalt“.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte der 36-Jährige diesen Mann mehrmals aufgesucht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die angeklagten Taten Gegenstand der Gespräche waren. Gestern musste der Angeklagte damit rechnen, dass der Zeuge dem Gericht die Gesprächsinhalte auch berichten würde. Lange war darum gestritten worden, ob der Mitarbeiter von „Männer gegen Männergewalt“ einen Therapeutenstatus habe und ihm deswegen ein Aussageverweigerungsrecht zustünde.

Doch die Kammer entschied, dass der Zeuge aussagen müsse – und zwar wahrheitsgemäß alles, was er wisse und was er mit dem Angeklagten besprochen habe. Offensichtlich deswegen war es dem 36-Jährigen, der inzwischen in Hude wohnt, wichtig, noch vor Vernehmung des Zeugen ein Teilgeständnis abzulegen. Die spätere Anhörung des Zeugen fand ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zuvor war in öffentlicher Sitzung noch ein Kinder- und Jugendpsychiater vernommen worden, der Ende 2004 eines der Kinder, die laut Anklage von dem 36-Jährigen missbraucht worden sein sollen, psychiatrisch betreut hatte. Der kleine Junge habe damals Selbstmordgedanken gehabt, sagte der 63-jährige Psychiater gestern.

Wie nun das Teilgeständnis, das der Angeklagte gestern abgelegt hat, gewertet wird und ob es ausreicht, das Gesamtgeschehen in einem milderen Licht zu sehen, bleibt abzuwarten. Der Prozess wird fortgesetzt.