Garrel - Die Gemeinde Garrel ist in einigen Bereichen an ihre Entwicklungsgrenzen gestoßen. So wartet Nikolausdorf seit geraumer Zeit auf die Entwicklung eines neuen Wohnbaugebiets. Auch im Kernort Garrel ist derzeit keine weitere Entwicklung möglich, machte Bürgermeister Andreas Bartels auf der letzten Ratssitzung in diesem Jahr am Montagabend im Restaurant „Zum Elch“ deutlich. Ab wann Häuslebauer in Beverbruch bauen können, ist derzeit ebenfalls unklar, die Planungen für die Höchstspannungsleitung stehen dem derzeit noch entgegen (Bürgermeister Bartels rechnet damit, bis Mitte nächsten Jahres eine Lösung zu haben). Und auch in Falkenberg wartet man sehnsüchtig auf neue Bauplätze.
Vielerorts, nicht nur in der Gemeinde Garrel, sorgt ein Wortungetüm namens Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) dafür, dass keine weiteren Flächen für Wohnbauentwicklung ausgewiesen werden können. Der Garreler Gemeinderat hat sich nun einstimmig dafür ausgesprochen, das zu ändern und Resolution verabschiedet. Sowohl in der SPD als auch in der CDU wird auf verschiedenen Ebenen über das Thema diskutiert.
In der Resolution, die der Rat am Montag einstimmig verabschiedet hat, heißt es: „Die Kommunen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta haben sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr positiv entwickelt. Der wirtschaftliche Erfolg der Gemeinde Garrel ist in weiten Teilen eng verbunden mit der Entwicklung der Landwirtschaft.“
Grenzwerte für Bebauung
In der Geruchsimmissions-Richtlinie ist neben der Wertigkeit der in der Landwirtschaft durch die verschiedenen Tierhaltungen entstehenden Immissionen unter anderem auch festgelegt, welche Grenzwerte der jährlichen Immissionsbelastung die Bebauung eines Grundstücks noch möglich erscheinen lassen.
Diese Grenzwerte dienten den Genehmigungsbehörden als Prüfinstrument „für die sehr subjektive Erheblichkeitsschwelle einer echten Geruchsbelastung“, heißt es in der Resolution.
Die Grenzwerte betragen für die Bauleitplanung in Wohnbaugebieten bis zu fünf Prozentpunkte der jährlichen Immissionsbelastung. Bei einer Belastung zwischen fünf und zehn Prozentpunkten kann die Kommune mit einer entsprechenden Begründung noch eine Bauleitplanung durchführen. Bei einer Belastung von mehr als zehn Prozentpunkten ist die Bauleitplanung von Wohnbaugebieten nicht mehr möglich. Bei gewerblich genutzten Grundstücken liegt die Abwägungsgrenze bei 15 Prozentpunkten.
„Die Entwicklungsmöglichkeiten sind durch diesen Umstand stark gehemmt“, heißt es in der Resolution weiter. Gefordert wird stattdessen, analog zur Regelung bei Gewerbegrundstücken die Abwägungsempfehlung auf mindestens 15 Prozentpunkte heraufzusetzen, „damit sich die Gemeinde Garrel und andere betroffene Kommunen, zum Beispiel im Landkreis Cloppenburg, weiterhin positiv entwickeln können und die Lebensqualität im ländlichen Raum gesichert bzw. weiter ausgebaut werden kann“. Zusätzlich könnten durch eine Anpassung des Bauordnungsrechts die Förderung des Wohnens im ländlichen Raum weiterentwickelt werden.
Die Garreler Ratsmitglieder fordern in der Resolution die Landes- und Bundespolitik auf, dass „zum Wohle der Bevölkerung und auch zur Weiterentwicklung der Region eine Anpassung der Geruchsimmissions-Richtlinie erfolgt und parallel eine Anpassung bauordnungsrechtlicher Instrumente geprüft wird“.
Viele grüne Flächen
Ansgar Behrens (CDU) betonte, SPD und CDU hätten konstruktiv und ohne Konkurrenzdenken an der Resolution zusammengearbeitet. Theo Kettmann (FDP) meinte, es gebe im Kernort viele grüne Flächen, die für eine Wohnbauentwicklung zur Verfügung ständen. Mit der Ausweisung kleinerer Grundstücke habe man der Flächenknappheit Rechnung getragen. Zudem müsse es in der Wohnbebauung „weiter nach oben gehen“. „Es wäre schön, wenn die anderen Kommunen mitziehen“, hofft Kettmann auf weitere Unterstützer der Resolution.
Bürgermeister Andreas Bartels erinnerte an den Flächenankauf der Niedersächsischen Landgesellschaft in der Gemeinde im Auftrage der Tennet, der aber mittlerweile soweit beendet sei.
