Hoffentlich ist es nicht schon fester Entschluss, den Graben an der Siebenbürger Straße zu verrohren. Zwar hatte die Verwaltung versprochen, dass dies nur für ein kleines Stückchen gelte, gewissermaßen einen Wimpernschlag, nun aber will man 120 Meter versiegeln.
Aber auch dieses kurze Stück ist ja nur eines von den unglaublich vielen kurzen Stücken, die insgesamt weit über 200 Kilometer Oldenburger Gräben ausmachen, die in den letzten 50 Jahren verrohrt wurden. Wenn es jetzt mal richtig regnet, Keller, Gärten und Straßen unter Wasser laufen, ist das Gejammer groß. Denkt daran, ein Straßengraben ist auch ein Naturraum, also Wasserspeicher und Lebensraum allemal, 120 Meter prall voll Leben und Wanderweg für ungezählte Organismen.
Man muss schon genauer hinsehen, wenn man die fremdartigen Tiere zwischen den meist unbekannten Pflanzen der Unterwasserwelt gewahr werden möchte. Was als Ausgleichsmaßnahme gedacht ist, kann diese Funktion nicht übernehmen. Das müsste auch eine Naturschutzbehörde berücksichtigen. Gegen das Rohr spricht die Vernunft.
Zu bedenken wäre, dass auch auf schmalen Straßen Oldenburgs Radfahrer, Autos und Fußgänger bestens miteinander zurecht kommen. Das ist der Segen der Achtsamkeit. Das bisschen Zeitgewinn rechnet sich nicht.
Auf der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18. November 2013 (die NWZ berichtete) wurde wieder einmal deutlich, dass die Anliegen der Anwohner untergeordnet werden. Damit sind die Anwohner aber nicht einverstanden.
Das hat einige Ausschussmitglieder irritiert und dazu veranlasst, aufzurufen, sich zu weiteren Gesprächen zusammenzusetzen. Dieser Appell richtete sich an die Verwaltung sowie an die Anwohner. Dies wären aber die falschen Teilnehmer. Die haben nämlich schon zusammengesessen und sind zu keinem Konsens gekommen. Das Hindernis, zu einem Konsens zu finden, hat der Rat der Stadt geschaffen, indem er darauf besteht, es müsse zwei Bürgersteige geben. Dies wird zum Dogma erhoben, das nicht an Gegebenheiten angepasst wird. Es wird den Anwohnern vorgehalten, die Gräben müssten verrohrt werden (was die Anwohner zweifach bezahlen müssen), weil Anwohner nicht Teile ihrer Grundstücke verkaufen. Da wird mit einer Zuweisung von Schuld gearbeitet und mit Unverständnis an den Anwohner gebracht, als seien sie nur unbegründet störrisch. Aber keines dieser dogmatisch reagierenden Ratsmitglieder hat sich die Mühe gemacht, mit den Anwohnern zu reden, mal zu sehen, wie Passanten in die Küche gucken können, zu fragen, wo das Auto denn dann steht auf einer Straße ohne Parkbuchten und so. Das ist Bürgerferne.
Es wäre Voraussetzung für weitere Gespräche, das Dogma der zwei Bürgersteige in ein Prinzip zu wandeln, was auf unterschiedliche Anforderungen angewandt wird. Aber dafür wäre Bereitschaft für Gespräche mit den Bürgern notwendig und zwar vor Ort, aber nicht von der Verwaltung, sondern vom Rat. Der ist zurzeit bürgerfern.
