Oldenburg /Lüneburg /Hannover Schwere Niederlage für Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne): Der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg stoppt die Besetzung des Chefpostens mit einer Mitarbeiterin aus dem Justizministerium. Der Ministerin wird „untersagt“, der Bewerberin Anke van Hove „die Stelle einer Präsidentin des Oberlandesgerichts bei dem Oberlandesgericht Oldenburg zu übertragen und sie zur Präsidentin des Gerichts zu ernennen“. Begründung: Die Auswahlentscheidung sei „fehlerhaft“, schreiben die Richter Niewisch-Lennartz ins Stammbuch.
FDP-Chef und Jurist Stefan Birkner sprach von einer „Klatsche für die Justizministerin“. Sie habe „ihr Resort nicht im Griff“ und sorge für einen „Scherbenhaufen am OLG Oldenburg“, sagte Birkner der NWZ . Für die CDU-Rechtsexpertin Mechthild Ross-Luttmann reiht sich das Urteil in eine „Kette von Pannen und Peinlichkeiten“ ein. Die Grünen sprachen von einer „Schmutzkampagne“.
Niewisch-Lennartz lehnte eine Stellungnahme ab. Ihr Sprecher sagte, man werde das Urteil „lesen und prüfen“.
Die Position des OLG-Präsidenten ist seit dem Wechsel von Gerhard Kircher in den Ruhestand zum 1. Februar vakant. Um das Amt hatten sich fünf Kandidaten beworben. Antje Niewisch-Lennartz entschied sich für Anke van Hove, Ministerialdirigentin im Justizministerium. Die Ministerin bescheinigte ihrer Abteilungsleiterin dabei die breitere fachliche Kompetenz und höhere Qualifikation.
Genau dies bezweifelte einer der unterlegenen Bewerber, Michael Dölp, derzeit Richter im 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Er reichte eine Konkurrentenklage ein – und bekam Recht.