Mit seiner Entscheidung zur Misstrauensfrage stärkt das Bundesverfassungsgericht in so nicht erwarteter Deutlichkeit die Macht des Bundeskanzlers und die Entscheidungskompetenz des Bundespräsidenten. Zugleich reduzierten die Karlsruher Richter ihre eigenen Einflussmöglichkeiten auf die politische Willensbildung und blieben damit hinter dem Spruch ihrer Kollegen aus dem Jahre 1983 deutlich zurück.
Bemerkenswert, dass nur ein Mitglied des Zweiten Senats eine abweichende Meinung vertritt. Dabei ist die vom Verfassungsrichter und früheren aktiven CDU-Politiker Hans-Joachim Jentsch befürchtete Schwächung des Parlaments nur schwer nachvollziehbar. Schließlich entscheiden immer noch die Abgeordneten, ob das Unwohlsein des Bundeskanzlers über seine schwindende parlamentarische Mehrheit nur vorgeblich oder aber berechtigt ist.
Und schon die Klagen der beiden Antragsteller aus den Reihen von SPD und Grünen zeigen, dass sich vom Volk gewählte Abgeordnete nur höchst ungern vom Regierungschef vorzeitig nach Hause schicken und damit um Arbeit und Brot bringen lassen. Und nicht immer dürfte die Opposition über so günstige Umfragewerte verfügen und deshalb so bereitwillig dem Kanzlerwunsch entsprechen, wie diesmal Union und FDP.
In dem jetzt zu entscheidenden Fall bestätigte das höchste deutsche Gericht indes die Meinung von Gerhard Schröder, dass mit der rot-grünen Koalition nicht länger Staat zu machen war.
Ganz ähnlich hatte auch der Bundespräsident argumentiert und dafür gestern keinen Widerspruch erhalten. Horst Köhler bestand seine erste große Herausforderung mit Bravour.
Aller Voraussicht nach hat die Karlsruher Entscheidung zwar das Verfassungsorgan Bundeskanzler gestärkt und den Wunsch nach einem Selbstauflösungsrecht des Bundestages vermindert, jedoch mit der nun möglichen Neuwahl den Amtsinhaber aufs politische Altenteil geschickt.
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