HAMBURG - Konrad Kujau gab sich relativ wenig Mühe mit seinen Fälschungen. Trotzdem fiel der „Stern“ darauf herein.
Von Dierk Strothmann
HAMBURG - Es sollte der größte journalistische Coup werden, den es je gegeben hat – aber die Sensationsgeschichte endete vor Gericht. Heute vor 20 Jahren, am 8. Juli 1985, sprach die Große Strafkammer II des Hamburger Landgerichts die Urteile gegen den Fälscher Konrad Kujau (vier Jahre und sechs Monate) und den Journalisten Gerd Heidemann (vier Jahre und acht Monate) im wohl spektakulärsten Betrugfall der Nachkriegzeit. Es ging um die Veröffentlichung von angeblichen „Hitler-Tagebüchern“ im „Stern“, die gut zwei Jahre zuvor zum größten Desaster der deutschen Pressegeschichte geführt hatte.Es ist viel darüber gerätselt worden, wie es wohl möglich war, Verlagsleitung und Chefredaktion des „Stern“ so relativ problemlos und plump zu täuschen. Denn es gab genügend Hinweise, dass mit dem Material, das Reporter Heidemann angeschleppt hatte, etwas nicht stimmen konnte.
Der Text war, oberflächlich betrachtet, tatsächlich in der Handschrift Hitlers verfasst – wenn auch das altdeutsche „A“ auf dem Buchdeckel ein „F“ war. Aber das fiel niemandem auf.
Überhaupt hatte sich Fälscher Konrad Kujau relativ wenig Mühe mit den „Führer-Tagebüchern“ gegeben. Er benutzte weder altes Papier noch alte Tinte, spritzte allerhöchstens einmal ein wenig Kaffee oder Tee über die Blätter, um ein Vergilben vorzutäuschen.
Bei einer Eintragung beispielsweise, in der es um die „Leibstandarte Adolf Hitler“ ging, hatte sich der Schreiber des Tagebuchs um mindestens acht Monate geirrt.
Auch nachdem ein Sachverständiger des Bundeskriminalamts schon nach grober Prüfung feststellte, dass es sich um plumpe Fälschungen handelte, blieben die „Stern“-Verantwortlichen bei ihrer Entscheidung, die „Tagebücher“ zu veröffentlichen. Die Aussicht auf die „Story des Jahrhunderts“ war einfach zu verlockend.
Man hätte auch gewarnt sein sollen, was die Person Gerd Heidemann betrifft. Heidemann, redaktionsintern „Spürnase“ genannt, war zuvor mindestens zweimal in Reportagen des „Stern“ verwickelt, die sich als veritable Enten erwiesen.
Für den „Stern“ und für die Glaubwürdigkeit des Journalismus allgemein war die Veröffentlichung der gefälschten „Hitler-Tagebücher“ schlichtweg eine Katastrophe, ein, wie zu hoffen ist, einmaliger Fehlgriff. Denn, was die historische Seite des ganzen Falles angeht, so ist es eine gesicherte Erkenntnis, dass der Adjutant des „Größten Feldherrn aller Zeiten“, Julius Schaub, im April 1945 alle privaten Aufzeichnungen vernichtete.
Das war, wenn es sie überhaupt gab, das wahre Schicksal der „Hitler-Tagebücher“ – es sei denn, dass doch irgendwo eine Kiste mit in unleserlicher Handschrift geschriebenen Tagebüchern herumliegt, mit den in Goldlettern geprägten Initialen F.H. – F wie Adolf ...
