HANNOVER/BERLIN - HANNOVER/BERLIN - Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat ein Aufenthaltsrecht für die von Abschiebung bedrohte Iranerin Zahra Kameli aus Goslar befürwortet. In einem Schreiben an Niedersachsens Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) empfahl er gestern, die so genannte Härtefallregelung des neuen Zuwanderungsrechts anzuwenden. Dafür sei allein das Land Niedersachsen zuständig.
Schily wies in seinem Schreiben darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig die vorgetragenen Asylgründe ausführlich geprüft habe. In dem gesamten Verfahren hätten weder die 24-jährige Iranerin noch ihr Anwalt „asylunabhängige Gründe“ vorgebracht, die den Verbleib der Frau in Deutschland rechtfertigten, heißt es in dem Schreiben, das der NWZ vorliegt. Eine „Konversion zum Christentum und die angeblich drohende Verurteilung im Iran wegen Ehebruchs“ könne nicht nicht als Abschiebehindernis angeführt werden. An die Entscheidungen der Justiz sei die niedersächsische Ausländerbehörde gebunden, stellt Schily fest. Es müssten „asylunabhängige Gründe“ geprüft werden.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte der NWZ , er sei das „Pingpong-Spiel“ leid. Daher werde er sich heute in Berlin mit Schily treffen, um gemeinsam eine Lösung zu suchen. Er werde den Bundesinnenminister bitten, dem Land entsprechende „asylunabhängige Gründe“ zu nennen, sagte Schünemann.
Über einen solchen Härtefall müsste dann der Petitionsausschuss des Landtags neu entscheiden. Bislang habe der Ausschuss allein „asylabhängige Gründe“ gewertet. Sie könnten bei einem neuen Verfahren nicht angeführt werden. Schünemann sieht sich daher in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
Die 24-jährige Iranerin befürchtet bei einer Rückkehr in ihr Heimatland die Steinigung, weil sie zum Christentum übergetreten ist und ihren Mann verlassen hat. Eine Abschiebung scheiterte, weil Kameli einen Nervenzusammenbruch erlitt.
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