Hannover - Niedersachsen setzt die 2G-Regel für den Einzelhandel erst ab diesem Sonntag in Kraft. Das heißt, ab dann können in der Regel nur Geimpfte oder Genesene shoppen gehen. Ungeimpfte erhalten durch die 2G-Regel nur noch Zutritt zu Supermärkten, Drogerien oder Apotheken. Zur Liste der Grundversorger gehören unter anderem auch Optiker oder die Auto-Werkstatt.
Ursprünglich sollte die neue Corona-Verordnung des Landes an diesem Samstag in Kraft treten. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg machte am Freitag aber einen Strich durch die Pläne der Landesregierung. Das OVG setzte die 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen außer Kraft. Der mit der 2G-plus-Regel verbundene Ausschluss Ungeimpfter von allen körpernahen Dienstleistungen, etwa beim Friseur oder der Fußpflege, sei unangemessen und im Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie keine notwendige Schutzmaßnahme,so das Gericht. Um mögliche rechtliche Auswirkungen auf die Verordnungsänderung zu prüfen, benötige man mehr Zeit, teilte daraufhin das Gesundheitsministerium mit.
Warnstufe 3 über die Feiertage - Weihnachtsruhe für Niedersachsen
Als bislang einziges Bundesland ordnet Niedersachsen eine „Weihnachtsruhe“ an. In der Zeit vom 24. Dezember bis zum 2. Januar gilt die „Warnstufe 3“. So sollen unter anderem Diskotheken geschlossen bleiben, kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitag in Hannover an. Tanzververanstaltungen werden verboten. Private Partys und Feten sollen auf 25 geimpfte Teilnehmende begrenzt werden. Bisher waren 50 erlaubt.
Weil begründete die Maßnahmen mit der Ausbreitung der Omikron-Variante. Gerade die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sei eine Zeit intensiver Kontakte. Bei Partys kämen sich die Menschen besonders nahe. „Wenn wir Pech haben, feiert das Virus mit.“ Daher gelte die Regel, „auf das Beste zu hoffen, aber sich auf das Schlechtere vorzubereiten“. Besuche im Restaurant oder im Fitnessstudio sollten mit den entsprechenden Regelungen aber möglich sein. Auch Weihnachtsgottesdienste könnten stattfinden.
Ferien wie gehabt - aber keine Präsenzpflicht vor Weihnachten
Die Weihnachtsferien werden in Niedersachsen allerdings nicht vorgezogen. Jedoch entfällt für die Zeit vom 20. bis 22. Dezember die Präsenzpflicht im Unterricht, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD). Mit der Regelung trage man den Sorgen in vielen Familien Rechnung. Ein Anspruch auf „Hybrid-Unterricht“ oder Distanzlernen gebe es für die Zeit allerdings nicht.
Tonne erklärte, die Möglichkeit zur Unterrichtsbefreiung werde für Eltern eingeräumt, die wegen noch nicht vollständig geimpfter oder geboosterter Familienmitglieder und Angehörigen aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen. Die Befreiung könne formlos beantragt werden, jedoch nur für alle drei Tage am Stück.
Nach den Ferien strengere Schutzmaßnahmen
Nach den Weihnachtsferien sollen zudem die Schutzmaßnahmen an den Schulen verschärft werden. In der ersten Unterrichtswoche 2022 müssen sich demnach alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten, bevor sie zum Präsenzunterricht kommen können. Das gelte künftig auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen. Auch Kinder unter 14 Jahren müssen nach den Ferien außerdem medizinische Masken tragen; bisher reichten Stoffmasken.
Die Kultusministerkonferenz der Länder hatte in einem am Freitag veröffentlichen Beschluss noch betont, der kontinuierliche Präsenzunterricht habe weiterhin höchste Priorität, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. Das Offenhalten der Schulen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
