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Land will durchgreifen Bei Corona-Regelverstößen drohen saftige Strafen

Hannover - Ohne FFP2-Maske ins Restaurant? Oder ein Wirt, der keine 2G-plus-Kontrolle gemacht hat? Das kann teuer werden. Das Land Niedersachsen hat einen neuen Bußgeld-Katalog erarbeitet, der voraussichtlich noch in dieser Woche in Kraft treten soll. Danach drohen Dienstleistern, die Personen ohne entsprechenden Nachweis Zutritt zu ihren Räumlichkeiten gewähren, je nach Betriebsgröße Bußgelder bis zu 20 000 Euro.

„Die Zeit der Ermahnungen ist vorbei“, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Dienstag in Hannover. Er kündigte deutlich schärfere Corona-Kontrollen, vor allem in der Gastronomie und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an. Die Polizei werde „buchstäblich ausschwärmen“. „Wir werden alles einsetzen, was uns zur Verfügung steht“, betonte der Innenminister.

Hohe Geldbußen

Pistorius sagte, die meisten Menschen verhielten sich vorbildlich und trügen dazu bei, Infektionsketten zu unterbrechen. Andere Bürger aber leider nicht. Es gebe einen Handlungsdruck, und es drohten hohe Geldbußen. „Am Ende kann es auch so weit kommen, dass die gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden kann.“

Einige Beispiele aus dem Bußgeld-Katalog, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet: Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung kann mit einem Bußgeld von 500 bis 2000 Euro sanktioniert werden. Wird die Personenkapazität (beispielsweise in der Disco) überschritten, liegt die Spanne zwischen 500 und 5000 Euro. Richtig teuer kann es werden, wenn gegen die 3G-, 2G- oder har 2G-plus-Vorgaben verstoßen wird. Lässt ein Friseur oder Gastwirt Kunden ohne entsprechenden Nachweis ein, kann je nach Betriebsgröße ein Bußgeld von bis zu 20 000 Euro folgen. Wer keine medizinische Maske oder FFP2-Maske trägt, muss 100 bis 150 Euro zahlen.

Kampf gegen Fälscher

Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden vor Ort festgelegt. Der Katalog solle den Kommunen lediglich eine Orientierung bieten, betonte ein Sprecher des Sozialministeriums. Auch jetzt können Verstöße bereits mit Strafen von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Pistorius ging auch auf das Problem der gefälschten Impfpässe ein. Die Fälscher flögen zumeist in Apotheken auf, sobald sie versuchen, die Fälschungen durch Digitalisierung nutzbar zu machen. Es gab „etliche Hundert Fälle“ im Land, so der Minister. Die Behörden hätten durch eine Gesetzesänderung jetzt die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Die Fälschung eines Impfausweise werde mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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