Hannover - In der Debatte um eine Masern-Impfpflicht zeichnet sich in Niedersachsen ein Koalitionskrach zwischen SPD und CDU ab. Der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann ist in seiner Funktion als CDU-Landesvorsitzender am Mittwoch mit seinem Ruf nach einer Impfpflicht vorgeprescht – wohl wissend, dass Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) sich dazu im Vorfeld zurückhaltend geäußert hatte.

„Eine Masern-Impfpflicht für Kinder in Kindertagesstätten in Niedersachsen ist jetzt umgehend geboten. Es gilt, alle unsere Kinder besser zu schützen“, meint Althusmann. Neben eindringlichen Appellen an alle Eltern müsse angesichts der rasant steigenden Fälle in Niedersachsen gehandelt werden. „Wir dürfen nicht weiter abwarten“, findet der CDU-Landeschef.

Die Masern seien in Deutschland ausgelöscht gewesen. „Wir sollten uns jetzt aktiv vor einer weiteren Verbreitung dieser Krankheit schützen. Wir dürfen nicht warten, bis sich die Lage weiter zuspitzt. Kinder in Niedersachsen müssen gegen Masern geimpft sein, bevor sie eine Kindertagesstätte besuchen dürfen. Wir sollten dies jetzt als Gesetz auf den Weg bringen“, macht Althusmann seine Position unmissverständlich deutlich und setzt die im Urlaub weilende Gesundheitsministerin unter Druck.

Ein Sprecher von Carola Reimann bekräftigt unterdessen vor Journalisten in Hannover, dass das Gesundheitsministerium eine Masern-Impfpflicht für Kindergartenkinder aktuell nicht für geboten halte. Die Impflicht könne nur „ein letztes Mittel“ sein, für das der Bund allerdings zunächst eine entsprechende Grundlage schaffen müsse.

„Eine Impfpflicht ist ein sehr gravierender Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit. Wir glauben nicht, dass es zum jetzigen Zeitpunkt das angezeigte Mittel ist, sondern setzen zunächst auf andere Maßnahmen wie eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und eine Sensibilisierung durch Ärzte“, sagt Ministeriumssprecher Uwe Hildebrandt.

Der Sprecher merkt zudem an, dass der Bund vor einer Verordnung zur Masern-Impfpflicht zunächst feststellen müsse, dass mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen sei. „Angesichts der bestehenden Durchimpfungsraten kann dieser Nachweis nach unserer Einschätzung bei Masern nicht erbracht werden“, erklärt Hildebrandt. Demnach müsste der Bund nach Einschätzung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums zunächst das Infektionsschutzgesetz ändern, um eine Masern-Impfpflicht einführen zu können.