Hannover - Vor dem Landtag demonstrieren Vertreter kleiner Parteien wie „Die Linke“ oder „Volt“; drinnen im Plenarsaal attackieren die Oppositionsparteien FDP und Grüne die Groko. Von „gesellschaftspolitischem Gift“ spricht Marco Genthe (FDP). Politikverdrossenheit befürchtet Susanne Menge (Grüne). Als „demokratiegefährdend“ bezeichnet FDP-Fraktionschef Stefan Birkner die Reform des Kommunalverfassungsgesetzes. Diese sieht eine Änderung des Zählverfahrens bei der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen der kommunalen Parlamente vor. Demnach werden kleinere Parteien benachteiligt.
Innenminister Boris Pistorius (SPD) verteidigt am Mittwoch im Landtag in Hannover die Reform. Das künftige Zählverfahren nach d’Hondt sei seit Jahrzehnten verfassungsrechtlich anerkannt, es erleichtere die Gremienarbeit und schon gar nicht sei es „demokratiegefährdend“. Ähnlich argumentieren Bernd-Carsten Hiebing (CDU) und Bernd Lynack (SPD). Im übrigen entscheide am Ende der Rat oder der Kreistag.
Genthe moniert, dass die umstrittene Reform erst nach der Kommunalwahl durch den Landtag gepaukt werde. Die Groko missachte den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Im Oldenburger Stadtrat mit seinen acht Parteien seien in den Ausschüssen künftig nur noch Grüne, SPD und CDU stimmberechtigt, erklärt Menge. In Osnabrück müssten FDP und Linke eine Gruppe bilden, um Stimmrecht zu erhalten. Mit ihrem Verständnis von Bürgerrechten habe das wenig zu. tun, erklärt Menge. Für die Oldenburgerin ist es die letzte Rede im Landtag. Sie wechselt in den Deutschen Bundestag.
Pistorius und die SPD- und CDU-Vertreter weisen auf weitere Eckpunkte der Reform hin: Bei einem Bürgerbegehren müssen die Einwohner keine Kostenschätzung mehr erstellen, die Vereinbarung von Mandat und Beruf werde verbessert und Sitzungen in Präsenz und per Videochat grundsätzlich erlaubt. Am Ende stimmen SPD und CDU mit ihrer großen Mehrheit für die Gesetzesänderung. Die FDP bereitet nun eine Klage vor dem Staatsgerichtshof vor.
Für eine sogenannte Normenkontrolle vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg sind die Stimmen von einem Fünftel der Landtagsabgeordneten notwendig. Danach fehlen FDP und Grünen fünf Stimmen, um das Verfahren einzuleiten.
