Hannover - Die niedersächsische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form ist nichtig. Grund dafür sei, dass mit der Veröffentlichung der Mieterschutzverordnung Ende 2016 nicht auch eine Begründung geliefert wurde, entschied am Mittwoch nun auch das Landgericht Hannover (Az.: 7 S 7/20). Das Land hatte Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wolfsburg und die sieben Nordseeinseln als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen.

Das Bauministerium arbeitet bereits an einer neuen Verordnung. Im Spätherbst soll sie verabschiedet werden.