Hannover - Dem neuen Polizeigesetz für Niedersachsen haftet bereits ein schwerer Makel an. Es ist wahrscheinlich verfassungswidrig. Eine Präventivhaft von bis zu 74 Tagen verursacht nicht nur bei Juristen kräftige Bauschmerzen. Selbst die Polizeigewerkschaft äußert Bedenken, ob dieser Unterbringungsgewahrsam der Prüfung am Grundgesetz standhält. Jemanden ohne Gerichtsurteil über einen so langen Zeitraum einfach wegzusperren, weckt fatale Erinnerungen an dunkelste Zeiten der deutschen Vergangenheit. Und wer hautnah studieren mag, welche Folgen eine solche Präventivhaft aktuell auch haben kann, blicke nur in die Türkei. Ein Gewinn für eine freiheitliche Demokratie ist das Instrument der Präventivhaft mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil: Es ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte niedersächsischer Bürgerinnen und Bürger – unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

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Vor allem: Was macht man mit dem Islamisten, der seinen Terror-Fantasien auch nach 74 Tagen Haft nicht abschwört? Das Ganze noch mal von vorne? Oder nach ein paar Tagen in Freiheit? Wie oft darf ich in Präventivhaft genommen werden? Die gleichen Fragen stellen sich bei der Ausweitung auf den Bereich der Organisierten Kriminalität. Glaubt jemand ernsthaft, dass ein Bandenmitglied mit schwerkriminellem Hintergrund durch 74 Tage im Gefängnis geläutert wird? Umso bedauerlicher, dass solche Bedenken kein Koalitionsabgeordneter aus den Reihen von CDU und SPD öffentlich äußern mag. Sitzt der Maulkorb schon so fest? Warum diese Angst?

Zur Verteidigung des neuen Polizeigesetzes muss festgehalten werden, dass einem aus dem Paket von Verschärfungen mitnichten die Fratze des Polizeistaats entgegenblickt. Die schrecklichen islamistischen Terror-Anschläge der jüngsten Vergangenheit sind Mahnung genug zur höchsten Aufmerksamkeit. Dass in Grundrecht der Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit eingegriffen wird – auch mit dem Mittel der elektronischen Fußfessel –, scheint durchaus vertretbar bei Menschen, die diese Gesellschaft zerstören wollen.

Doch genauso gilt: Eine wehrhafte Demokratie ist gar nichts wert ohne ein Höchstmaß an Freiheit.