Hannover/Oldenburg - Der Ärger um die Beiträge zur neuen Pflegekammer in Niedersachsen hat sich noch nicht gelegt, da deuten sich in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Vorhaben zur Einrichtung einer eigenen Pflegekammer an. Und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) liebäugelt gar mit der Idee einer Bundespflegekammer.
Hintergrund des Ärgers in Niedersachsen war der erste Beitragsbescheid, den Pflegekräfte erhalten hatten. In dem Schreiben, das kurz vor Weihnachten an mehr als 90 000 Adressaten verschickt wurde, bat die Kammer um den Höchstbeitrag von 140 Euro (für 2018; der Höchstbeitrag für ein Kalenderjahr beträgt 280 Euro). Das entspricht Einkünften von 70 000 Euro. Die Großzahl der Pflegenden verdient indes deutlich weniger. Und erst nach einer Selbstauskunft über Einkünfte sollte der Beitrag herabgestuft werden.
Ein Aufschrei folgte. Mehr als 47 000 Pflegekräfte fordern mittlerweile in einer Online-Petition die Auflösung der Pflegekammer. Die Betroffenen fühlten sich abgezockt – ausgerechnet von einer Selbstverwaltung, die ihre Interessen vertreten soll.
Das wurde auch deutlich bei der NWZ-Diskussionsveranstaltung mit Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke am Donnerstagabend in Oldenburg. Diese sagte der NWZ: „Das war ein großer Fehler, ich entschuldige mich. Das ist total falsch angekommen.“
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„Nein zur Pflegekammer“: Demonstranten vorm NWZ-Medienhaus
Torsten von Reeken
„Nein zur Pflegekammer“: Demonstranten vorm NWZ-Medienhaus
Torsten von Reeken
„Nein zur Pflegekammer“: Demonstranten vorm NWZ-Medienhaus
Torsten von Reeken
„Nein zur Pflegekammer“: Demonstranten vorm NWZ-Medienhaus
Torsten von Reeken
„Nein zur Pflegekammer“: Demonstranten vorm NWZ-Medienhaus
Torsten von ReekenAuch Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) entschuldigte sich bereits für das Debakel, die Kammer besserte hastig ihre Beitragsordnung nach. Im Durchschnitt werde eine Pflegekraft 7,20 Euro im Monat für die Mitgliedschaft zahlen, beteuerte Mehmecke.
Ähnlich wie die Ärzte- oder Apothekerkammer sollen die Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Berufsordnung erstellen und Behörden bei der Gesetzgebung beraten. Die Mitgliedschaft ist für alle Berufsangehörigen Pflicht.
Hannelore Bischoff, in ihrem Berufsleben 40 Jahre in der Pflege tätig, macht ihrem Ärger Luft: „Wir brauchen keine Pflegekammer, wir brauchen die standespolitische Vertretung einer Fachgewerkschaft.“ Auch Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Verbands für freie Kammern, kritisiert die Pflichtmitgliedschaft. Er plädiert für freiwillige Mitgliedschaft, unstrittig sei, dass die Pflege eine starke Stimme brauche.
