Hannover - Ein unter anderem wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilter Bundespolizist verliert seinen Beamtenstatus und muss aus dem Dienst entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch entschieden. Der 44-Jährige ist seit 2015 vom Dienst freigestellt und erhält gekürzte Bezüge. Das Amtsgericht Hannover hatte ihn unter anderem wegen unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und drei Wochen verurteilt.

Seine strafrechtlich abgeurteilten Verfehlungen reichten aus, um den Beamten als nicht mehr für den Polizeidienst tragbar anzusehen, argumentierte das Gericht. Er habe auch einen festgenommenen Flüchtling fotografiert und das Bild mit einer herabwürdigenden, rassistischen Anmerkung versendet. Der damalige Polizeiobermeister erklärte, er habe nur behauptet, den Flüchtling auf einer Bahnhofswache misshandelt zu haben um zu prahlen.

Das Verwaltungsgericht sah es darüber hinaus als erwiesen an, dass der Polizist in weiteren Fällen sein Amt missbraucht habe. So sei er einem Polizisten und einer Polizistin, die sich noch in der Ausbildung befanden, sexuell zu nahe getreten.

Gegen die sogenannte Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann der 44-Jährige noch vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung einlegen (Az. 14 A 445/19).