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Ukraine-Hilfsaktionen Wie Niedersachsen mit einer „Formalität“ den Freiwilligen hilft

Hannover - Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation aus der Ukraine ein „außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite“ festgestellt. Das ist der Hintergrund für diesen Schritt:

Warum ist es ein „außergewöhnliches Ereignis“ ?

Der Landtag hat kurzfristig die Änderung des Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Danach kann das „außergewöhnliche Ereignis“ nicht nur bei Hochwasser oder einer Pandemie, sondern auch in der aktuellen Situation festgestellt werden. Der formale Akt hat aber Auswirkungen: Er gibt Kommunen wie den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern Rechtssicherheit.

 

Welche Vorteile gibt es für die Ehrenamtlichen ?

Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen wie dem DRK haben bis zum 15. Juli dieses Jahres gegenüber ihren Arbeitgebern den Anspruch, für ihren Einsatz freigestellt zu werden. Die Arbeitgeber können die dafür entstehenden Lohnkosten geltend machen. Die Löhne werden dann durch die Katastrophenschutzbehörden erstattet. Damit wird faktisch eine Gleichstellung mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Feuerwehren und des THW vollzogen. Landkreise und kreisfreie Städte brauchen dringend zusätzliches Personal für die Aufgaben, die durch Betreuung, Unterbringung und Versorgung der Menschen aus der Ukraine anfallen, erklärt Pistorius. Die Zahl der bisher oder aktuell eingesetzten ehrenamtlichen Einsatzkräfte ist dem Land allerdings nicht bekannt.

Wie reagieren die Hilfsorganisationen ?

Der DRK-Landesverband Niedersachsen begrüßte die Möglichkeit der beruflichen Freistellung für ehrenamtliche Kräfte. Bislang seien diese auf das Entgegenkommen ihrer Arbeitgeber angewiesen oder hätten sich Urlaub genommen, sagt DRK-Sprecherin Kerstin Hiller. Allein in den DRK-Bereitschaften in Niedersachsen stünden etwa 6700 ehrenamtliche Kräfte für den Katastrophenfall bereit, viele von ihnen waren schon während der Pandemiebekämpfung im Einsatz.

Wie geht es weiter ?

Die Hilfsorganisationen wünschen sich eine generelle gesetzliche Regelung, damit ihre Ehrenamtlichen im Katastrophenfall den Aktiven von Feuerwehr und THW gleichgestellt sind. Außerdem müssten die Landesmittel für den Katastrophenschutz dringend aufgestockt werden.   „Ob Pandemie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – die Finanzierung des Katastrophenschutzes müsse den sich verändernden und wachsenden Anforderungen angepasst werden, erklärte DRK-Landesvorsitzender Dr. Ralf Selbach. Das betreffe nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden. Das Land arbeitet an einer Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Dann soll die Feststellung „eines außergewöhnlichen Ereignisses“ losgelöst von bestimmten Lagen und ohne Befristung erlaubt sein.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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