Harkebrügge/Barßel - Die Flügel der sechs Windkraftanlagen im Bürgerwindpark in Harkebrügge drehen sich seit Wochen kräftig im Wind. Sehr zu Freude der Windpark Harkebrügge Planungsgesellschaft mbH, Bürgerwindpark Barßel GmbH und der Eigentümer Windpark Harkebrügge GmbH – allesamt vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Raming aus Barßel.
Raming ist Mitglied im Barßeler Gemeinderat und dessen Vorsitzender. Mit einem Antrag der drei Windparkgesellschaften auf Änderung des Erschließungsvertrages vom 6. Juli 2015, unterzeichnet von Geschäftsführer Raming, hatte sich der Rat am Mittwochabend in seiner Sitzung im Rathaus zu befassen. In dem Antrag vom Dezember 2017 führen die Betreiber aus, dass sie bestimmte Baustraßen aus dem Erschließungsvertrag nicht benutzt hätten und somit auch nicht wieder auf ihre Kosten herstellen wollen.
Die Gemeinde Barßel hat sich an der Eigentümerwindpark GmbH Harkebrügge mit 40 000 Euro beteiligt. Als Vertreter in den Gesellschaftsgremien hat der Rat am Mittwoch einstimmig Bürgermeister Nils Anhuth bzw. seinen Allgemeinen Vertreter, Michael Sope, entsandt.
Hintergrund: Um den Bau des Windparks Kammersand zu ermöglichen, wurde am 6. Juli 2015 für die verkehrliche Erschließung zwischen der Windpark Harkebrügge Planungsgesellschaft, vertreten durch Raming, und der Gemeinde Barßel ein Ausbau- und Erschließungskonzept für die Gemeindestraßen im Plangebiet Kammersand entwickelt und in einem Erschließungsvertrag verankert. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die notwendigen Baustraßen und die Erschließungsanlagen durch die Windparkbetreiber wieder hergestellt werden. Doch das wollen die drei Windparkgesellschaften nun nicht mehr. Nach Vertragsabschluss seien wesentliche Änderungen im Rahmen der Erschließung des Windparkgebietes eingetreten, die eine Änderung des Erschließungsvertrages erfordern. Das habe dazu geführt, dass die ursprünglich geplanten Erschließungsstraßen nicht genutzt wurden bzw. nicht genutzt werden konnten. Deshalb seien die Erschließungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich, führt Raming im Antrag aus.
Das sah der Rat anders und lehnte fraktionsübergreifend einstimmig den Antrag ab. Dabei bezogen sich die Ratsmitglieder auch auf die juristische Stellungnahme einer Kanzlei aus Aurich, die zu dem Ergebnis gekommen war, dass kein Anspruch auf Änderung des Erschließungsvertrages durchgesetzt werden kann. Bei einer Änderung würden die betreffenden Erschließungskosten zu Lasten der Gemeinde gehen.
„Wir haben uns in der Fraktion einstimmig für die Ablehnung des Antrags entschieden, obwohl Christoph Raming unser Fraktions- und Ratsmitglied ist. Das hat keinen Einfluss auf unsere Beratung gehabt“, erläuterte CDU-Fraktionschef Hans Eveslage. Die CDU-Fraktion haben die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Gleichwohl machte Eveslage deutlich, dass es das gute Recht von Raming sei, so einen Antrag zu stellen. Er sei als Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber dazu gerade verpflichtet, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
„Es ist doch klar, dass Verträge eingehalten werden müssen“, begründete SPD-Fraktionsvorsitzende Ursula Nüdling, dass ihre Fraktion die Vertragsänderung ebenfalls geschlossen ablehnte.
Auf Nachfrage erklärte Geschäftsführer Christoph Raming, dass es in Kürze eine Versammlung der Gesellschafter geben werde, in der die weitere Vorgehensweise besprochen werde.
