HASBRUCH - HASBRUCH/KOS - Als einen erheblichen Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht bezeichnet Ina Korter, Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, die geplante Fällung alter Eichen im Hasbruch. Die Nordenhamerin hat in dieser Angelegenheit gleich lautende Briefe an den für die Forstämter zuständigen Niedersächsischen Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Heinrich Ehlen (CDU) und Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) geschrieben.

Sie erinnert die beiden Minister daran, dass es sich beim Hasbruch um einen der wenigen historisch alten Waldstandorte in Niedersachsen handele. Zudem sei er als Schutzgebiet der EU gemäß den FFH-Richtlinien (FFH = Fauna-Flora-Habitat) gemeldet. Ausschlaggebend für diese Meldung waren der Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchen-Wald sowie der „prioritären“ Arten Hirschkäfer und Eremit.

Die Abholzung in derart massiver Form (drei bis vier Eichen je Hektar, damit laut Körter teilweise mehr als die Hälfte des Alteichenbestandes) sei mit den Schutzerfordernissen für das FFH-Gebiet unvereinbar. Der Hirschkäfer sei zwingend auf alte Eichenbestände angewiesen. Zwar stehe die Verordnung für das Naturschutzgebiet Hasbruch aus dem Jahre 1997 den geplanten Fällungen nicht ausdrücklich entgegen, trotzdem ist sie nach Korters Ansicht naturschutzrechtlich nicht zulässig. Die sich aus der Meldung an die EU ergebenden Schutzerfordernisse seien nämlich bislang nicht ausreichend in der Verordnung berücksichtigt.

Auch der Forsteinrichtungsplan aus dem Jahre 1998, auf den sich die geplanten Fällungen stützen, bilden nach Korters Ansicht keine Legitimation für einen derart massiven Eingriff. Der Plan falle zweifellos unter den Artikel 8 der FFH-Richtlinie. Danach hätte er einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen wie auch die geplanten Rodungsmaßnahmen selbst. Die sei ihres Wissens bisher unterblieben.

Über die naturschutzrechtlichen Aspekte hinaus weist Korter auf die kulturhistorische Bedeutung des Gebietes als so genannter Hütewald hin. Die Eichen seien als Mastbäume für Schweine angepflanzt worden. Erst nachdem keine Schweine mehr in den Wald getrieben wurden, habe sich an diesem Standort auch die Buche etablieren können. „Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, auf die geplanten Rodungsmaßnahmen zu verzichten“, schreibt Korter abschließend.