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Streit um Nachtragshaushalt CDU droht mit Klage vor Staatsgerichtshof

26.04.2023, 17:01 Uhr (Erstmeldung)
Der Niedersächsische Landtag: Gegen den Willen der CDU wird hier in der kommenden Woche der Nachtragshaushalt 2023 beraten.

Der Niedersächsische Landtag: Gegen den Willen der CDU wird hier in der kommenden Woche der Nachtragshaushalt 2023 beraten.

Dittrich/dpa

Hannover - Der zweite Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung steht in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Landtags. Doch kurz vor der geplanten Abstimmung am Mittwoch im Plenum gibt es Ärger: Die Juristen des Landtags zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Haushaltsbegleitgesetzes. Die CDU-Opposition fordert deshalb eine Verschiebung der Abstimmung auf Juni; was SPD und Grüne in den Fachausschüssen und im Ältestenrat prompt ablehnten. Nun wollen CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann ihrer Fraktion empfehlen, vor dem Staatsgerichtshof zu klagen.

Zu wenig Beratung?

Hermann beklagte am Freitag in Hannover, dass der Haushaltsausschuss nicht genug Zeit hatte, kurzfristig vorgelegte Änderungsvorschläge von Rot/Grün zu prüfen. Einige Anträge der Regierungsfraktionen wurden erst am 19. April eingereicht, andere erst am 24. April – also zwei Tage vor der abschließenden Haushaltsausschusssitzung. Damit sei die gründliche Beratung durch die Abgeordneten nicht mehr gewährleistet gewesen.

Genau das monieren auch die Landtagsjuristen. Mit Blick auf die jüngste Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sei das Verfahren „zumindest mit einem verfassungsrechtlichen Risiko behaftet“, heißt es in einer Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD), der dieser Zeitung vorliegt. Die Abgeordneten hätten die Beratungen „nur sehr eingeschränkt“ durchführen können. Das Journal „Rundblick“ hatte zuerst berichtet.

Mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtssprechung betonen die Juristen zudem: „Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.“ Erst jüngst hätten die Karlsruher Richter erklärt, dass zur „parlamentarischen Willensbildung“ nicht nur das Recht gehöre, über Vorlagen abstimmen zu können. Mitwirkung sei auch die Beratung.

„Kein Chaos anrichten“

Die CDU sieht zudem keine sachlichen Gründe für die Eilbedürftigkeit. Denn zahlreiche Gesetze, etwa zur Besoldung, würden erst am 1. Juli in Kraft treten. Auch sei seine Fraktion für die Anhebung der Polizeizulage, so Lechner. Vielmehr gehe es um grundsätzliche Rechte der Abgeordneten und eine rechtssichere Haushaltsberatung. Mit dem Gang zum Staatsgerichtshof wolle die CDU „kein Chaos anrichten“.

Auch die AfD-Fraktion im Landtag sieht nach Angaben ihres Finanzexperten Peer Lilienthal die Einbringung der Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen kritisch. Über ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof berate die Fraktion noch.

Mehr Geld für Medizin

Die CDU-Fraktion will sich durch das aus ihrer Sicht „verfassungsrechtlich problematische Verhalten“ jedoch nicht in ihrem Oppositionsrecht beschneiden lassen, einen eigenen umfassenden Haushaltsantrag vorzulegen, sagte Fraktionsvize Ulf Thiele. Für eine bessere medizinische Versorgung sollen im Nachtragsetat Mittel für weitere 200 Medizinstudienplätze bereitgestellt werden. Auch müssten die Kommunen mehr Geld für die Aufnahme von Geflüchteten erhalten. Der von Rot/Grün vorgelegte Nachtragshaushalt sieht im Wesentlichen zusätzliche Ausgaben von mehr als 700 Millionen Euro für kommunale Hilfen, Flüchtlingsaufnahme und Sprach-Kitas vor. Auch soll es eine Schulgeldfreiheit in den Pflegeberufen geben, wo das bisher noch nicht der Fall war.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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