Hildesheim/Celle - Paula wird bald ein Jahr alt. Dass ihre Mama Verena Akkermann rechtlich eigentlich gar nicht ihre Mama ist, kann sie noch nicht verstehen. Verena Akkermann und ihre Ehefrau Gesa Teichert-Akkermann aus Schellerten bei Hildesheim wussten schon vor der Geburt, dass sie beide von Anfang an in Paulas Geburtsurkunde als gleichberechtigte Mütter aufgenommen werden wollten. Doch das ist in Deutschland trotz der „Ehe für alle“ bislang nicht möglich. Also klagte das lesbische Ehepaar – und verlor in erster Instanz. Nun geht der Kampf in die nächste Runde. Am Mittwoch, 13. Januar, wird sich das Oberlandesgericht Celle mit ihrem Fall befassen.
Erste Klägerinnen
Die Akkermanns waren vor rund einem Jahr die ersten in Deutschland, die den Klageweg wählten. Bei lesbischen Elternpaaren muss die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Die Bearbeitung einschließlich Besuchen durch das Jugendamt dauert oft mehrere Monate, manchmal Jahre.
Sie seien miteinander verheiratet und hätten sich gemeinsam für das Kind entschieden, sagt Gesa Teichert-Akkermann, die Paula per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht hat. Alles andere als die Anerkennung der gemeinsamen Mutterschaft käme ihnen unsinnig vor. „Wir lassen uns nicht beirren und streiten weiter für das Recht unserer Tochter auf zwei Eltern und auf unser Recht als Regenbogenfamilie mit zwei Müttern“, schreiben die beiden Frauen in einem Brief an ihre Unterstützerinnen.
Mittlerweile ist aus der Initiative der Akkermanns eine Bewegung entstanden, die sich unter dem Hashtag #nodoption und auf der Webseite www.nodoption.de organisiert hat. Rund 30 weitere sogenannte Regenbogenfamilien haben Klage eingereicht. Dazu zählen auch Paare, bei denen der zweite Elternteil keinen Geschlechtseintrag oder einen divers-Eintrag hat. Zudem werden Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann von der Berliner Anwältin Lucy Chebout und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.
Das deutsche Abstammungsrecht stamme aus einer Zeit vor der „Ehe für alle“ und vor der Einführung des dritten Geschlechtseintrages. Das Gesetz kenne bislang nur die Konstellation, in der der erste Elternteil eine Frau und der zweite Elternteil ein Mann ist. Eine Vaterschaft wird bei verheirateten Paaren automatisch anerkannt, auch wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist.
Große Probleme
Dass Paula rechtlich gesehen immer noch nur eine Mutter hat, wirft einen Schatten auf ihr Leben. „Sollte mir etwas zustoßen, dann wäre Paula Vollwaise. Meine Frau hätte keine Mutterrechte“, sagt Gesa Teichert-Akkermann. Umgekehrt hätte ihre Tochter keinen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn Verena Akkermann sterben würde. Auch alltägliche Eltern-Aufgaben wie etwa das Impfen kann Verena Akkermann nur mit einer entsprechenden Vollmacht ihrer Frau erledigen.
Wenn ihre Klage erneut abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen wird, ist das Paar vorbereitet. „Dann ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht.“
