Harpstedt - Besucher im Harpstedter Freibad müssen künftig für den Schwimmspaß tiefer in die Tasche greifen: Der Samtgemeinderat beschloss bei sechs Enthaltungen ein neues Preissystem.

Danach fallen für Einzelkarten ab dem Sommer 4 Euro für Erwachsene an statt bisher 3 Euro bzw. 2 Euro (vorher 1,50) für Kinder und Jugendliche. Zehnerkarten (30 Euro; ermäßigt 15 Euro), 20er-Karten (50/25) und 30er-Karten (70/35) verteuern sich um elf bis 20 Prozent. Für Dauerkarten sind 90 Euro (ermäßigt 40) angesetzt. Auch der Preis für Familiendauerkarten zieht an: Sie kosten nun 110 Euro für Familien mit einem Kind plus zehn Euro für jedes weitere Kind, allerdings maximal 140 Euro. Bislang lag die Familienkarte bei 90 Euro. Wer also nun die Höchstsumme erreicht, muss gut die Hälfte mehr zahlen. Regina Huntemann (Grüne) behagte das nicht, sie beantragte einen Maximalbetrag von 120 Euro: „Letztlich freuen wir uns über Familien mit mehr Kindern.“ Der Vorstoß war aber nicht mehrheitsfähig.

Die Ermäßigungen gelten für Kinder, Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerbehinderte und Begleitpersonen, Personen im Bundesfreiwilligendienst sowie SGB II- und SGB XII-Empfänger. Durch letzteren Punkt sollen auch Rentner mit geringen Bezügen einbezogen werden.

Bis das Preismodell festgezurrt war, hatte sich der Rat in zähe Debatten und einen Abstimmungsmarathon über Einzelpunkte verstrickt. Eine Erläuterung der Preistafel in der öffentlichen Sitzung war noch nicht erfolgt, da kamen bereits Vorstöße zu Einzelbeträgen und Kartenvarianten. So wurde nach einiger Diskussion die (von Ratsmitgliedern unterschiedlich interpretierte) Formulierung bei Familiendauerkarten abgeändert.

Zuvor hatte es Debatten um die Definition des Begriffs „Familie“ für Familiendauerkarten gegeben. Auch hier verstanden Ratsvertreter die Beschlussvorlage unterschiedlich: Marco Roreger (CDU) wollte auch Ehepaare als Berechtigte sehen; mit großer Mehrheit stimmte der Rat aber dafür, dass ein Kind Voraussetzung sei. Familiendauerkarten erhalten nun Alleinerziehende, Ehepaare und Personen in eheähnlichen Lebenspartnerschaften und eingetragenen Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern sowie Pflegefamilien.

Keine Mehrheit fand der Antrag von Irene Kolb (Grüne), volljährige Kinder, für die Familien noch Kindergeld beziehen, mit im Familienbegriff zu führen: Der Vorstoß scheiterte bei einem Patt. Vergeblich widersprach Kolb der Sorge vor erhöhtem Verwaltungsaufwand: Der Aufwand liege „bei den Familien“, die den Nachweis erbringen und sich einen Stempel holen müssten. Heinrich Ehlers (CDU) sah im Bad „das größte Zuschussunternehmen, das wir haben“.