Butjadingen - Eine Neuordnung der Gebührenstruktur für die Butjadinger Kindertagesstätten soll die Eltern, deren ab drei Jahre alten Kinder eine Vier-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, um rund zehn Euro im Monat entlasten. Teuer wird es hingegen für die unter drei Jahre jungen Kinder sowie für die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten. Deren Gebühren sollen um 25 Prozent angehoben werden.
Mit diesen Empfehlungen des Butjadinger Kindergartenkuratoriums, in dem die Gemeinde Butjadingen sowie die evangelischen Kirchengemeinde Burhave, Stollhamm, Tossens und Waddens als Träger der Kindertagesstätten in ihren Orten vertreten sind, wird sich der Gemeinderatsausschuss für Familie, Jugend, Sport und Kultur in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 11. Juni, beschäftigen. Beginn ist um 19 Uhr im Burhaver Rathaus.
Im Vergleich zu hoch
Für die Neuordnung der Gebührenstruktur gibt es mehrere Gründe. Obwohl sich die Gemeinde Butjadingen als eine familienfreundliche Kommune bezeichnet, sind ihre Kindergartengebühren im Vergleich mit den anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Wesermarsch gerade im unteren Einkommensbereich deutlich höher.
Zudem hat sich der zeitliche Betreuungsumfang in den Butjadinger Kindertagesstätten auf Wunsch der Eltern verändert. Neben oder statt der üblichen Vier-Stunden-Betreuung (8 bis 12 Uhr) bieten die Kindergärten Stollhamm, Tossens und Waddens jetzt eine regelmäßige Fünf-Stunden-Gruppenzeit sowie der Kindergarten Burhave eine Ganztagsbetreuung (sieben Stunden) an. In allen Einrichtungen gibt es zudem Früh- und Spätdienste.
Die Kindergartengebühren sind nach Einkommen (vier Stufen) und Größe der Familie (sechs Stufen) sozial gestaffelt. Sie betrugen bislang für eine Vier-Stunden-Betreuung zwischen 79,50 und 160 Euro im Monat. Gemäß des Vorschlags des Kindergartenkuratoriums sollen es künftig 70 bis 150 Euro sein. Die neuen Gebühren für die fünfstündige Betreuung sollen 87,50 bis 180 Euro sowie für die Sieben-Stunden-Betreuung 122,50 bis 262,50 Euro betragen.
Mehraufwand honorieren
Wegen des Mehraufwandes bei den Krippenkindern sollen die Monatsgebühren für die unter drei Jahre alte Mädchen und Jungen auf 87,50 bis 187,50 Euro (vier Stunden), 110 bis 235 Euro (fünf Stunden) und 154 bis 328 Euro (sieben Stunden) festgelegt werden.
Die regelmäßige Nutzung der Sonderdienste (Spät- und/oder Frühdienst) soll mit monatlich 10 Euro (halbe Stunde), 20 Euro (eine Stunde) und 30 Euro (zwei Stunden) berechnet werden. Auch hier wird für unter drei Jahre alte Kinder ein Zuschlag erhoben, so dass die Gebühr auf 12,50, 25 und 37,50 Euro steigt.
Nach Berechnungen des Regionalen Dienstes des Kirchenkreises Wesermarsch, dem die betriebliche Verwaltung der Kindergärten in Butjadingen obliegt, heben sich die geplanten Gebührensenkungen und -erhöhungen auf, so dass nicht mit einer Mehrbelastungen der Gemeindekasse zu rechnen sei.
Die wurde fürs Kindergartenjahr 2014 sogar entlastet, denn aufgrund von „Korrekturen“ bei der Landesfinanzhilfe wurden der Gemeinde Butjadingen insgesamt rund 85 000 Euro erstattet.
