HOF - Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (39) muss wegen der Plagiatsaffäre nicht vor Gericht und schließt eine Rückkehr vor der Bundestagswahl 2013 nicht aus. Er halte sich alles offen, sagte er der Zeit. Die Hofer Staatsanwaltschaft stellte am Mittwoch das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker gegen Zahlung von 20 000 Euro an die Kinderkrebshilfe ein. Die Behörde erkannte in der Doktorarbeit 23 Passagen mit strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverstößen.
Guttenberg war vor neun Monaten wegen der Plagiatsaffäre zurückgetreten. Es hatte sich herausgestellt, dass er zahlreiche Passagen seiner Doktorarbeit von anderen Autoren übernommen hatte. Die Universität Bayreuth bescheinigte Vorsatz und erkannte ihm den Doktortitel ab.
CSU-Chef Horst Seehofer erneuerte das Angebot an den einstigen Hoffnungsträger der Partei, in die Politik zurückzukehren: Er gehört zu uns.
