HOHENKIRCHEN - Der Zeitpunkt ist ungünstig für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung. So lautete das Gegen-Argument der Gruppe Christlich Liberale Bürger (CLB) aus CDU, FDP und BfB wie auch von UWW am Dienstagabend in der Ratssitzung in Hohenkirchen. Einigkeit herrschte im Rat allerdings, dass die Entschädigungen für die Ratsleute grundsätzlich angehoben werden müssen.
Wie berichtet, wurden auf Antrag der rot-grünen Mehrheitsgruppe Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld deutlich erhöht: Die monatliche Aufwandsentschädigung stieg von 62,50 Euro auf 70 Euro, das Sitzungsgeld von 20 auf 25 Euro, die stellvertretenden Bürgermeister erhalten künftig monatlich 100 Euro statt bisher 92,50 Euro und die Fraktionsvorsitzenden 10 Euro (7,50 Euro) pro Fraktionsmitglied plus eine neue Pauschale von 30 Euro.
Wir können nicht den Bürgern predigen, dass gespart werden muss und gleichzeitig die Aufwandsentschädigung erhöhen, sagte Alice Brandenburg-Bienek (CDU). Immo Müller (UWW) kritisierte, dass die Verkleinerung des Rats von 26 auf 22 Mitglieder, die vor eineinhalb Jahren als Zeichen der Sparbemühungen beschlossen worden war und nun im neuen Rat in Kraft getreten ist, durch die höhere Aufwandsentschädigung konterkariert wird.
Weniger Sitzungen
Die Kosten des Gemeinderats steigen durch die erhöhte Aufwandsentschädigung um rund 2460 Euro von bisher 49 020 Euro bei 48 Sitzungen auf 51 480 Euro pro Jahr. Dabei wurde die Zahl der Sitzungen auf 24 pro Jahr beschränkt. Ohne die Erhöhung würde der auf 22 Mitglieder verkleinerte Rat pro Jahr 41 820 Euro bei wie bisher 48 Sitzungen kosten. Die Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent, die jedes Ratsmitglied abrechnen kann, sind in diesen Summen genauso wenig enthalten wie eine Monatspauschale von 15 Euro für Internet und Papier.
Reiner Tammen (Grüne), der die neue Aufwandsentschädigung erarbeitet hat, betonte, dass die Gelder seit 15 Jahren nicht angefasst wurden. Es geht nicht darum, uns Einnahmen zu schaffen, sondern die Entschädigungen an die gestiegenen Preise anzupassen, sagte er. Trotz der gemäßigten Anpassung bleibe das Wangerland bei den Aufwandsentschädigungen Schlusslicht in Friesland.
Allerdings wird auf Wangerooge überhaupt keine Aufwandsentschädigung gezahlt, die Ratsmitglieder auf der Insel erhalten lediglich 16 Euro Sitzungsgeld.
Das Abstimmungsergebnis fiel denkbar knapp aus: Elf Ja-Stimmen kamen von der rot-grünen Mehrheitsgruppe, zehn Nein-Stimmen von CLB und UWW sowie eine Enthaltung von Bürgermeister Harald Hinrichs.
Ganztagsschule ab 2012
Mit großer Mehrheit stimmt der Rat indes dem Ganztagsbetrieb an der Tetta-von-Oldersum-Grundschule zu. Wie berichtet, plant die Grundschule ab dem Schuljahr 2012/13 Angebote an drei Nachmittagen. Sie ist damit die erste Grundschule mit offenem Ganztagsangebot im Wangerland.
Renate Janßen-Niemann (CDU) ebenfalls Schulleiterin äußerte im Rat erneut ernsthafte Bedenken gegen die Pläne ihrer Kollegin Katrin Thiesen. Sie forderte, dass das Ganztagsangebot in Tettens nicht zu Lasten der übrigen Wangerländer Grundschulen gehen dürfe, erinnerte an die Folgekosten des Ganztagsangebots und wies darauf hin, dass Eltern aus dem gesamten Wangerland ihre Kinder nun in Tettens einschulen lassen könnten.
Bei der Abstimmung stimmte allerdings auch die CDU geschlossen für die Ganztagsschule. Die UWW enthielt sich: Immo Müller hatte zuvor erklärt, die Fraktion lehne diese Form der unverbindlichen Ganztagsschule an drei Nachmittagen grundsätzlich ab.
Die Rechnung der rot-grünen Mehrheitsgruppe ist absurd: Vor eineinhalb Jahren wurde beschlossen, die Zahl der Ratsmitglieder nach der Kommunalwahl von 26 auf 22 zu reduzieren. Ein Zeichen für Sparsamkeit sollte angesichts der hohen Verschuldung der Gemeinde gesetzt werden.
Nun ist der neue verkleinerte Rat im Amt. Doch durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird die Ratsarbeit absolut betrachtet sogar um 2460 Euro teurer.
Sicherlich: Der Zeitpunkt für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist immer ungünstig. Und 15 Jahre lang haben die Ratsmitglieder darauf ja auch verzichtet.
Doch hier geht es nicht nur ums Geld, sondern auch um die Glaubwürdigkeit: Natürlich haben die Ratsmitglieder den berechtigten Anspruch, für ihren Aufwand angemessen entschädigt zu werden. Auf der anderen Seite sollten sie aber zu ihrem Wort stehen und Sparsamkeit vorleben. Andernfalls verspielen sie Kredit und zwar bei den Wählern.
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