Hooksiel - Wochenlang war gar nichts zu hören aus dem Rathaus – und zwar weder von der Verwaltung noch von der Politik. Am 22. Januar war das letzte Gespräch zwischen Bürgermeister und Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative zum Erhalt des Hallenwellenbads Hooksiel. Darin hat der Bürgermeister offenbar ein Stillhalteabkommen vorgeschlagen – damit man eine Lösung finden könne.
Der Text des Bürgerbegehrens lautet „Soll der Rat der Gemeinde Wangerland der Wangerland Touristik GmbH die Weisung erteilen, den Betrieb des Meerwasser-Wellenhallenbads ein-schließlich des Saales und der Gastronomie weiterhin zu gewährleisten und außerdem mit Hilfe von Fachplanern die Attraktivität des Bades zu steigern“.
Nach „intensiver rechtlicher Prüfung“ hat der Bürgermeister das Bürgerbegehren nun als nicht zulässig zurückgewiesen. Seine Begründung: Gemäß § 32 Abs. 2 NKomVG dürfen Gegenstand eines Begehrens nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Kommune sein, für die die Vertretung zuständig ist. Das Bürgerbegehren zielt auf eine Weisung der Vertretung gegenüber der Wangerland Touristik GmbH ab. Doch die Zuständigkeitsverteilung für die Erledigung der Angelegenheit dürfe sich nicht gegen eine dritte Organisation wie die WTG richten. Gemäß WTG-Gesellschaftsvertrag und NKomVG hat der Vertreter die Interessen der Gemeinde Wangerland zu verfolgen und ist an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Er sei nicht berechtigt, Gemeinde-Interessen im Fall eines Interessenkonflikts über Interessen der WTG zu stellen. Das Weisungsrecht aus § 138 NKomVG betrifft zudem lediglich das Verhältnis zwischen Kommune und Vertreter, nicht jedoch das Verhältnis der Kommune zur Gesellschaft.
Daraus leitet der Bürgermeister ab, dass ein Bürgerbegehren nicht auf eine Weisung der Vertretung gegenüber einem Dritten, der WTG zielen kann.
Am 29. Januar hatte Björn Mühlena dann mitgeteilt, dass er sich statt des Bürgerbegehrens, das die BI vorbereitet und bei dessen Durchführung der Bürgermeister sie unterstützen muss, „zunächst einmal Gespräche mit den Hooksielern wünsche, besonders den touristischen Vermietern. Es müssen jetzt Fakten auf den Tisch“, sagt er.
Am 12. Februar kamen dann Fakten auf den Tisch: Der Verwaltungsausschuss hat entschieden, das Bürgerbegehren zum Erhalt des Hallenwellenbads Hooksiel nicht zuzulassen: Man habe nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen festgestellt, dass die Bedingungen des Kommunalverfassungsgesetzes nicht erfüllt seien, teilte der Bürgermeister mit.
Der Grund: Bürgerbegehren, die direkt in kommunale Gesellschaften wie die Wangerland Touristik GmbH einwirken, seien nicht zulässig, meint der Bürgermeister mit Verweis auf Paragrafen.
„Werden verarscht“
Wie berichtet, wollen Rat und Verwaltung sowie WTG den Schwimmbetrieb im Hallenwellenbad aufgeben und das Gebäude in ein Zentrum für Aktivitäten und Veranstaltungen umbauen. Dagegen wehrt sich die Hooksieler Bürgerinitiative, die das Hallenwellenbad erhalten will und eine Modernisierung fordert.
Am 6. Dezember – da waren kurz zuvor die Pläne fürs Hallenwellenbad vorgestellt worden – hatte sich die BI gegründet. Bereits am 12. Dezember hatte sie den Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Der Text des Begehrens, das nun angeblich nicht zulässig sein soll, kam übrigens vom Bürgermeister und seiner Verwaltung. „Wir werden verarscht nach Strich und Faden“, wird Dieter Schäfermeier ganz deutlich: „Es ist doch erstaunlich, dass ausgerechnet dieser vom Bürgermeister ausgearbeitete Begehrens-Text nun rechtlich nicht zulässig sein soll.“
Das Lenkungstrio der BI aus Schäfermeier, Günter Schmöckel und Dietrich Gabbey hat mittlerweile von mehreren Ratsmitgliedern gehört, dass der Beschluss, das Hallenwellenbad zu schließen, schon lange vor der Sitzung des Tourismus-Ausschusses am 21. November beschlossene Sache gewesen sei. „Das wurde als streng geheim deklariert“, hat das Trio erfahren.
Viele Widersprüche
Eine erste Prüfung der Begründung des Bürgermeisters, warum das Bürgerbegehren nicht zulässig sein soll, zeigt Widersprüche: Anhand der Paragrafen wird dargelegt, dass die WTG eine unabhängige Gesellschaft sei – und deshalb nicht Ziel eines Begehrens sein könne. Zudem wird dargelegt, dass ein Weisungsrecht nur zwischen Gemeinde und WTG-Vertreter, nämlich dem SPD-Ratsmitglied Klaus Lammers, bestehe, nicht jedoch zwischen Gemeinde und WTG.
„All das widerspricht komplett den seit Jahren praktizierten Abläufen zwischen Rat, Verwaltung und WTG“, sagt Gabbey: Der Gemeinderat entscheidet alles, was die WTG angeht – vom Wirtschaftsplan über Investitionen bis zu jedem Vorhaben, das über eine gewisse Kostensumme hinausgeht. Und so entscheidet der Rat eben auch über die Zukunft des Hallenwellenbads.
Auf das Gesprächsangebot aus dem Rathaus ist man nun sehr gespannt: „Wir sind – wie die ganze Zeit schon – gesprächsbereit“, sagt Schmöckel. „Aber da müsste jetzt mal was aus dem Rathaus kommen.“
Notfalls bis nach Leipzig
Und parallel dazu bringt die BI ihre Klage auf den Weg. Und ihre Unterschriften-Sammlung für den Erhalt des Hallenwellenbads wird sie auch sammeln.
„Vor der Klage fürchten wir uns nicht. Wir gehen notfalls bis Leipzig“, sagt Schäfermeier mit einem Augenzwinkern: In Leipzig vorm Bundesverwaltungsgericht hatte die Gemeinde ja schon eine große Schlappe in Sachen Strandeintritt hinnehmen müssen. „Und die Finanzierung der Klage wird gar kein Problem sein“, sagt Schäfermeier.
