Hude - Die Mütterrente II ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Seitdem wird bei der Rente für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Darauf möchte die Gemeinde Hude aufmerksam machen. Mütter, die vor 1992 zwei Kinder geboren haben und außer den Erziehungszeiten keine anderen rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können dadurch erstmalig einen Rentenanspruch haben, heißt es in einer Mitteilung.
Fünf Jahre mit Kindererziehungszeiten genügen, um die Wartezeit für die Regelaltersrente zu erfüllen. Deshalb sollen Frauen, die ein Alter jenseits der Regelaltersgrenze haben und noch keine Rente beziehen prüfen, ob sie jetzt noch eine Rente erhalten können.
Rentenanträge nimmt Gundula Brunken für die Gemeinde Hude entgegen. Sie ist telefonisch unter
