HUDE - Im Herbst war das Planungsbüro beauftragt worden. Der Entwurf wird jetzt in den Fraktionen beraten.
Von Matthias Kosubek
HUDE - „Noch ein Plan“ mag sich mancher Zuhörer gedacht haben, als auf der jüngsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses der „Straßennetzhierarchieplan“ vorgestellt wurde. Wie Dipl. Ing. Heinz Mazur von der Planungsgemeinschaft Theine (PGT) aus Hannover berichtete, stelle dieser Plan die Grundlage für für ein vereinfachtes Verfahren bei der Beantragung von Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) dar. Nach diesem seit 1971 bestehenden Gesetz gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen, aus denen diese die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden bezuschussen.In Paragraf 3, Absatz 1 b des Gesetzes wird als Voraussetzung für die Zuschussgewährung das Vorhandensein eines Generalverkehrsplanes oder eines gleichwertigen Planes gefordert.
Der Huder Verwaltungsausschuss hatte im September vergangenen Jahres die PGT mit einem Vorentwurf beauftragt, der bereits mit dem Straßenbauamt abgestimmt wurde. Nunmehr bekommen die Fraktionen je ein Exemplar, um sich damit zu befassen, ehe die Endfassung in Auftrag gegeben wird.
In dem Plan sind alle Straßen im Gemeindegebiet (von den Autobahnen über Landes- und Kreisstraßen bis zu den Gemeindestraßen) sowie die Bahnlinien erfasst. Auf der Grundlage verschiedener Verkehrszählungen aus den Jahren 2000, 2002 und 2003 sowie in einigen Fällen durch Schätzungen hat man die in 24 Stunden anfallenden Verkehrsmengen dargestellt, wodurch sich ein Gesamtbild der Verkehrssituation in der Gemeinde ergibt, so Mazur.
Zwar spiele das Verkehrsaufkommen bei der Rangfolge einer späteren Förderung die Hauptrolle, wichtig sei aber auch die „Nutzungsempfindlichkeit“. Auch die Funktion einer Straße sei von Bedeutung. Innerörtliche Erschließungsstraßen würden zum Beispiel nicht bezuschusst, jedoch Sammelstraßen oder Straßen, die Gemeindeteile verbinden.
