Hude - „Die Brauchtumspflege ist ein ganz hohes Gut“, sagte Marlies Pape (FDP), als im Ausschuss für Jugend, Gesellschaft und Soziales über die überarbeitete Verordnung für das Anlegen und Abbrennen von Osterfeuern in der Gemeinde Hude diskutiert wurde. „Die Osterfeuer werden über Jahrzehnte praktiziert“, stellte CDU-Fraktionschef Friedrich Schnabel fest. Und man wolle dies auch künftig ermöglichen.
In der neuen Verordnung, die die Verwaltung aufgrund rechtlicher Änderungen als Entwurf vorlegte, fand Friedrich Schnabel einige Punkte, die vonseiten der Veranstalter kaum praktikabel wären, wenn sie so festgeschrieben werden sollten.
Die Ausschussmitglieder folgten anschließend dem Antrag der CDU, einige Passagen zu ändern. So wird zwar die Formulierung bleiben, dass das Brennmaterial nur auf einer Grundfläche von 100 Quadratmetern angezündet werden darf. Doch die Begrenzung auf eine Gesamtmenge von nur 150 Kubikmetern wird gestrichen.
Als wenig praktikabel wurde auch die Regelung angesehen, dass das Brennmaterial erst am Tag, an dem das Osterfeuer angezündet werden soll, auf die Brennstelle gelegt werden darf. Das sei gerade bei Osterfeuern am Ostersonntag sehr schwer hinzukriegen, hieß es. Deshalb wurde die Formulierung „frühestens zwei Tage vorher“ gewählt.
Erhebliche Schwierigkeiten hätte es für die Veranstalter auch bedeutet, wenn die Bestimmung aufgenommen worden wäre, dass die Brandrückstände innerhalb von einer Frist von nur zwei Tagen ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Stattdessen heißt es nun, dass man sechs Tage Zeit haben soll und es 48 Stunden danach keine Rauchentwicklung mehr geben sollte.
„Die Vereine und Personen gehen verantwortungsvoll damit um“, zeigte sich Marlies Pape (FDP) überzeugt, dass die Veranstalter wie auch schon bisher alles tun, damit keine Tiere in den Flammen umkommen. Selbst Grünen-Ratsherr Michael Grashorn sprach angesichts des vorgelegten Verordnungsentwurfs von einer „Neigung zur Überregulierung“.
Einstimmig erfolgte auch die Empfehlung, die Verordnung mit den von der CDU beantragten Änderungen auf den Weg zu bringen. Am 28. März entscheidet der Rat endgültig darüber.
Wer darf Feuer machen?
Die Genehmigung zum Durchführen von Osterfeuern in der Gemeinde Hude wird nur Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Personengemeinschaften erteilt, sofern das Osterfeuer einen Öffentlichkeitscharakter hat und grundsätzlich für jeden zugänglich ist. Abgebrannt werden dürfen die Feuer zudem nur am Samstag vor Ostern und am Ostersonntag.
Wo ist es verboten?
Die Verordnung regelt die Mindestabstände. Generell nicht zulässig sind Osterfeuer in Naturschutzgebieten, im Bereich von Naturdenkmalen und auf Flächen besonders geschützter Biotope.
Wie läuft die Anmeldung?
Die Anmeldung der diesjährigen Osterfeuer ist bis zum Freitag, 5. April, schriftlich, unter Angabe des verantwortlichen Ansprechpartners sowie unter Hinweis auf Lage und Zeitpunkt des Osterfeuers beim Huder Ordnungsamt vorzunehmen. Dort gibt es auch ein Merkblatt, was es zu beachten gilt.
