Hude - Oft reicht ein über den Gartenzaun ragender Ast aus, um das gute Verhältnis zwischen Nachbarn zu beeinträchtigen. Damit solche Fälle nicht vor Gericht landen müssen, gibt es Schiedsleute.
Als geschulte und neutrale Vermittler im Auftrag der Gemeinde suchen sie nach Lösungen. In vielen Fällen ist heute das Schiedsverfahren zwingend – bevor ein Streit überhaupt vor Gericht landen kann. Die Gemeinde Hude sucht ab Juli 2020 eine neue ehrenamtliche Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson.
Die Amtszeit
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Schiedsleute sollten über soziale und kommunikative Kompetenz verfügen. Wünschenswert wären Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen, Schreibgewandtheit und Verhandlungsgeschick, heißt es dazu.
Um sich einzuarbeiten, nimmt die neue Schiedsperson an einem Einführungslehrgang und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Neben den Gebühren eines Schiedsverfahrens und dem Auslagenersatz ist beabsichtigt, den Schiedspersonen eine jährliche Aufwandsentschädigung zu zahlen, so die Verwaltung. Die Gemeinde übernimmt zudem Aus- und Fortbildungskosten sowie Sachkosten.
Die Voraussetzungen
Interessenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, in Hude wohnen und nach ihrer Persönlichkeit sowie ihren Fähigkeiten geeignet sind, können sich bis zum 15. Mai bei der Gemeinde Hude bewerben.
Die Bewerbung
Nähere Infos gibt es auf der Internetseite der Gemeinde unter Rathaus & Politik/ Einrichtungen der Gemeinde/ Schiedsamt. Interessenten können sich bis 15. Mai bei Jutta Settelmeier im Rathaus (info@hude.de) bewerben.
