HUDE - Die Gemeinde Hude steuert auf die erste Bürgerbefragung ihrer Geschichte zu: Der Arbeitskreis zum Tunnelausbau an der K 226 hat in seiner Sitzung am Dienstagabend mehrheitlich empfohlen, dass der Gemeinderat beschließen soll, eine Bürgerbefragung vorzunehmen. Der Termin für die Befragung soll noch vor den Sommerferien stattfinden, um der Kommunalwahl am 11. September aus dem Weg zu gehen. „Es gibt den Wunsch, dass das Thema nicht in den Wahlkampf hineingezogen wird“, sagte Moderatorin Simone Neddermann.
Sie wertet die Bürgerbefragung als Kompromiss: „Ein Konsens ist nicht möglich.“ Neddermann konstatiert dennoch bei einigen politischen Vertretern ein „Umdenken“: „Man ist sich nicht sicher, ob die Mehrheit der Huder Bürger hinter einer großen Lösung steht.“ Diese Zweifel hätten die Tür zur Bürgerbefragung geöffnet.
Der Arbeitskreis will zwei Varianten empfehlen, die den Bürgern in der Befragung zur Auswahl gestellt werden. Über die Formulierungen will das Gremium in seiner nächsten Sitzung am Montag, 2. Mai, entscheiden, die dann gleichzeitig die letzte sein wird.
Die Gemeindeverwaltung will bis zu diesem Termin gemeinsam mit Heinz Mazur vom Planungsbüro „PGT Umwelt und Verkehr“ (Hannover) ein Faltblatt erarbeiten, das der Arbeitskreis dann noch verändern oder gegebenenfalls ergänzen kann. In dem Faltblatt, das als Entscheidungsgrundlage an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt werden soll, werden die zwei Varianten in Bild und Text vorgestellt.
Es geht dabei um die Wahl zwischen der großen und kleinen Lösung. Bei der kleinen Lösung handelt es sich um den Bau eines separaten westlichen Fußgänger- und Radfahrertunnels, ergänzt um Linksabbiegestreifen auf der Burgstraße und der Vielstedter Straße sowie um eine Querungshilfe auf der Burgstraße. Welche der beiden großen Lösungen – entweder ein Tunnel-Neubau mit Kreisverkehr oder eine zweispurige Erweiterung des vorhandenen Tunnels mit einer Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern und Ausbau der Kreuzung – in der Befragung zum Tragen kommt, wird am 2. Mai entschieden.
Um die Bürgerbefragung vor der Sommerpause umsetzen zu können, wird sich der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt am Mittwoch, 11. Mai, mit dem Thema befassen. Den Text des Stimmzettels muss der Rat beschließen.
Der Gemeinderat kann laut § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung in Angelegenheiten der Gemeinde eine Befragung der Bürger beschließen.
Die Befragung dient der Unterstützung der Entscheidungsfindung. Das Ergebnis ist rechtlich nicht bindend. Damit ist der Rat, anders als bei einem Bürgerentscheid, nicht an das Ergebnis gebunden. In der Regel sind den Bürgern Fragen zu stellen, die mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sind.
Die Bürger müssen zur Teilnahme an einer Bürgerbefragung ein Wahl- oder Abstimmungslokal aufsuchen. Aus Gründen der geheimen Wahl wird aber empfohlen, diese Abstimmungen nicht zur gleichen Zeit und in den gleichen Räumlichkeiten mit einer Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europawahl abzuhalten.
Bevor die Bürgerbefragung stattfinden kann, muss der Rat eine Satzung beschließen, die die Einzelheiten regelt.
