Jade - In der Gemeinde Jade gibt es viele Menschen, die sich für einen Verbleib von Sagar Baral einsetzen. Sie möchten, dass der 48-jährige Nepalese fast neun Jahre nach seiner Flucht endlich eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommt. Sie sehen die Ausländerbehörde in der Pflicht.

Nun äußert sich der Landkreis zu dem Thema. Fragen zu der Stellungnahme hatte die NWZ bereits am Montag gestellt. Die Antwort kam am Donnerstagabend – nach Veröffentlichung des Berichts.

Die Darstellung der benannten Fürsprecher und des Bürgermeisters der Gemeinde Jade entspreche „in keinster Weise den Tatsachen“, widerspricht Matthias Wenholt, zuständiger Dezernent. Tribhuwan Baral sei im Juli 2011 unter dem Namen Sagar Baral Sharma mit abweichendem Geburtsdatum und Geburtsort eingereist und habe einen Asylantrag gestellt. Dieser sei im Dezember 2013 abgelehnt worden, bestätigt im Juli 2016 durch eine Klage. „Während dieser fünf Jahre musste der Aufenthalt des Herrn Baral gestattet werden“, heißt es von der Ausländerbehörde, die keinen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens gehabt habe.

Baral hätte Deutschland somit im Juli 2016 verlassen müssen, eine Aufenthaltsbeendigung sei aufgrund fehlender Papiere jedoch nicht möglich gewesen und freiwillig habe er nicht ausreisen wollen.

An den Antrag an die Härtefallkommission im Dezember 2016 schloss sich ein weiteres fast dreijähriges Verfahren an, während dessen die Ausländerbehörde Baral weiterhin habe dulden müssen. Baral sei fortlaufend zur Identitätsklärung und Passbeschaffung aufgefordert worden, habe seine wahre Identität aber nicht preisgegeben.

Erst am 18. Juli 2019, acht Jahre nach seiner Einreise, habe er Kopien von Identitätsdokumenten vorgelegt, die einen anderen Namen, ein anderes Geburtsdatum und einen anderen Geburtsort auswiesen. Baral und seine Unterstützer hatten diese Unstimmigkeiten mit der traditionellen Namensvergabe und einem abweichenden Kalender begründet.

Da Baral sich weiter nicht um eine Passbeschaffung kümmerte, sei ihm am 12. August die Beschäftigungserlaubnis entzogen worden. Drei Tage später habe er eine Bestätigung über die Passbeantragung bei der nepalesischen Botschaft vorgelegt, so dass ihm die Beschäftigung wieder gestattet wurde. Der Pass sei dann am 17. Dezember 2019 vorgelegt worden.

Währen die Härtefallkommission davon ausging, dass Baral die Voraussetzungen einer neu geschaffenen Beschäftigungsduldung erfüllt, sieht die Ausländerbehörde das anders: Aufgrund zu berücksichtigender zweier Straftaten und der Unterbrechung der Beschäftigungserlaubnis komme eine Beschäftigungsduldung nicht in Betracht. „Da auch ansonsten weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine weitere Duldung in Betracht kommen, war die Abschiebung einzuleiten.“ Und damit ist die Beschäftigung nicht mehr gestattet.

Baral habe sich über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren bewusst unter falscher Identität in Deutschland aufgehalten, damit er nicht abgeschoben werden kann, betont der Landkreis. „Es liegt somit kein Verschulden der Ausländerbehörde vor. Vielmehr hat Herr Baral seine Lage selbst zu verantworten, da er die zuständigen Behörden bewusst getäuscht und maßgebliche Papiere vorenthalten hat.“

Markus Minten
Markus Minten Stadt Oldenburg und Ammerland (Leitung)