JEVER - Die Anklage gegen einen Richter am Amtsgericht Jever wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung könnte auch dienstaufsichtsrechtliche Folgen haben. Es sei zu prüfen, ob entsprechende Schritte erforderlich seien, schreibt Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann in einem Brief an die Schortenser Ratsfrau Dr. Almut Eickelberg, die sich mit einer entsprechenden Frage an den Minister gewandt hatte.
Nach Angaben des zuständigen Landgerichts in Oldenburg werden dienstaufsichtsrechtliche Schritte aber erst geprüft, wenn das Urteil rechtskräftig ist. „Das ist bislang nicht der Fall“, sagte die Sprecherin des Landgerichts, Frauke Seewald, am Freitag auf Anfrage derNWZ
.Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Westerstede den Richter, der im Ammerland wohnt und am Amtsgericht Jever arbeitet, Anfang Juni zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und zu einem mehrmonatigen Führerscheinentzug verurteilt. Der Richter soll sich laut Anklage auf dem Weg zum Dienst auf der Autobahn grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten haben.
