Landkreis/Wildeshausen - Im Justiz-Verein Landkreis Oldenburg herrscht Verwunderung darüber, wie mit der Petition der Gemeinde Hatten umgegangen wird. Der Gemeinderat hatte vor mehreren Jahren beschlossen, dass das Gemeindegebiet der Zuständigkeit des Amtsgerichts Wildeshausen zuzuordnen ist und das als Petition beim Landtag eingereicht.
Während der jüngsten Mitgliederversammlung des Justiz-Vereins in Wildeshausen äußerten der Vereinsvorsitzende Martin Delank und Hattens Bürgermeister Dr. Christian Pundt ihr Unverständnis über die Art und Weise, wie lange das Petitionsverfahren dauert.
Die Versammlung der Juristen hofft, dass über die Petition noch bis zur nächsten Landtagswahl im Januar 2018 entschieden wird. Allerdings machte der Vorsitzende deutlich, dass die Petition auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus Bestand hat und nicht durch die Landtagswahl „erledigt“ wird. Delank: „Hier gilt das Prinzip der Diskontinuität“.
