KARLSRUHE/BERLIN -
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KARLSRUHE/BERLIN - Die geplante Bundestagswahl ist auch unter den Verfassungsrichtern in Karlsruhe umstritten. Zu Beginn der öffentlichen Verhandlung über Klagen zweier Bundestagsabgeordneten gegen die Neuwahl zeichneten sich am Dienstag kontroverse Positionen ab.Die Parlamentarier Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) verbanden ihre Klagen gegen die geplante Neuwahl mit scharfer Kritik an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).
Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch äußerte sich skeptisch über die Begründung von Bundespräsident Horst Köhler für die Auflösung des Bundestags und die Neuwahl am 18. September: Mit knapper Mehrheit zu regieren, sei „das übliche politische Geschäft“. Sein Kollege Udo Di Fabio hält die Einschätzung des Kanzlers für nur schwer überprüfbar.
Schulz sagte, Schröder besitze nach wie vor den Rückhalt der Regierungskoalition. Hoffmann kritisierte, der Versuch, durch eine Neuwahl aus einer schwierigen politischen Situation herauszukommen, sei „gefährlich populistisch“. Der Kanzler lehnte eine Stellungnahme zur Verhandlung in Karlsruhe ab.
Derweil sprach sich FDP-Innenexperte Max Stadler im NWZ -Interview für eine Verfassungsänderung aus. Er befürwortet eine Ergänzung des Grundgesetzes, wonach dem Bundestag das Recht gegeben werden sollte, sich selbst aufzulösen.
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