KARLSRUHE/BERLIN - Der Grüne Schulz empört sich über eine „Kanzlerdemokratie“. Er und eine SPD-Politikerin hatten geklagt.

Von Rasmus Buchsteiner

und unseren Agenturen

KARLSRUHE/BERLIN - Das Bundesverfassungsgericht hat grünes Licht für die Neuwahl des Bundestages am 18. September gegeben und den Handlungsspielraum des Kanzlers überraschend deutlich erweitert. Bundespräsident, Politik und Wirtschaft begrüßten das Urteil einhellig als „richtig und wichtig“. „Die Wähler haben jetzt die Möglichkeit, die Zukunft unseres Landes mitzubestimmen“, sagte Bundespräsident Horst Köhler.

Bundeskanzler Gerhard Schröder setzte unterdessen auf ein „erneuertes Mandat“ für die SPD und seine Politik am 18. September. Union und FDP sahen die Chance für einen Politikwechsel.

Dagegen empörten sich die abgewiesenen Kläger, die Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Grüne), über eine „Kanzlerdemokratie“. „Jetzt reicht die bloße Vermutung des Kanzlers, er habe keine Mehrheit im Bundestag, um Neuwahlen auszurufen“, sagte Schulz der NWZ .

Auch der Richter Hans-Joachim Jentsch, der als einziger in dem achtköpfigen Senat gegen die Neuwahl war, sprach von einer Schwächung des Bundestages. Der Senat wies die Klagen mit der Begründung ab, Schröders Einschätzung, er habe keine verlässliche Mehrheit für seine Reformprojekte, sei plausibel (Az.: 2 BvE 4/05 u. 7/05 vom 25. August 2005).

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