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Datenschutz Zugriff auf Handys geht zu weit

Anja Semmelroch

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht schützt die persönlichen Daten von Handy- und Internetnutzern besser vor staatlichem Zugriff. Polizei, Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste dürfen sogenannte Bestandsdaten zwar auch künftig zur Strafverfolgung und Terrorabwehr abfragen. Bis spätestens Ende 2021 müssen aber höhere Hürden eingezogen werden. Die bisherigen Regelungen erklärten die Karlsruher Richter für verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Az. 1 BvR 1873/13 u.a.).

DARUM GEHT ES

Bestandsdaten sind alle „festen“ Daten zu einem Telefon- oder Internetanschluss wie Name, Geburtsdatum und Rufnummer. Aber auch weitergehende Kundendaten wie die private Anschrift, die Bankverbindung und sogar die vergebene PIN-Nummer können abgefragt werden. Kein Risiko sehen die Richter dagegen bei Passwörtern: Diese würden beim Anbieter üblicherweise nur verschlüsselt gespeichert.

Seit 2013 darf der Anbieter zur Identifizierung des Anschlussinhabers für die anfragende Behörde auch die dynamische IP-Adresse nutzen. Einzelne Verbindungen oder Kommunikationsinhalte sind dagegen vor Zugriff geschützt.

Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern.

dAS muss sich ÄNDERN

Die Verfassungsrichter hatten die Bestandsdatenauskunft 2012 schon einmal beanstandet. Beschlossene Vorgaben hat die Politik unzureichend umgesetzt, wie sich jetzt herausstellte. Also wurden die Richter nach zwei neuen Klagen nun deutlicher: Sie stellten klar, dass die Daten nur abgefragt werden dürfen, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefahr droht. Bei der Strafverfolgung braucht es einen Anfangsverdacht. „Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden.“

IP-Adressen, die Rückschlüsse auf die persönliche Internetnutzung zulassen, sind nach Auffassung des Ersten Senats besonders sensibel. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist der Rückgriff darauf künftig tabu. Jeder Abruf muss mit den Gründen dafür dokumentiert werden.

Das sind die Folgen

Das Telekommunikationsgesetz und andere Vorschriften zum Beispiel im BKA-Gesetz müssen bis Ende 2021 überarbeitet werden. Dafür gebe es verschiedene Möglichkeiten, heißt es aus Karlsruhe. In der Zwischenzeit bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft. Für ihre Anwendung macht das Gericht aber einschränkende Vorgaben. Die Richter sagen dazu: Der Gesetzgeber könne „die Vorschriften ohne Weiteres nachbessern“.

Das sind Die Reaktionen

Das Bundesinnenministerium erklärte, die geltenden Regelungen seien durch das Gericht nun nicht „gänzlich infrage gestellt“ worden.

Klägerin Katharina Nocun nennt es „bedenklich, dass diese Regelung derart lange Bestand hatte, obwohl Datenschutzbehörden wiederholt auf Mängel hingewiesen haben“. Sie hatte 2013 eine der Beschwerden mit dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und über 6000 Unterstützern eingereicht.

Die Grünen-Bundestagsfraktion wertete die Entscheidung als „weitere dramatische Niederlage für die Bundesregierung“.

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