KARLSRUHE - KARLSRUHE/DPA - Das Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Macht des Bundeskanzlers deutlich gestärkt, auf parteiinterne Auseinandersetzungen mit einer Auflösung des Bundestags zu reagieren.

Das geht aus der schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit dem das Karlsruher Gericht am 25. August die auf den 18. September vorgezogene Wahl gebilligt hatte.

Danach kann die Behauptung des Kanzlers, er habe keinen dauerhaften Rückhalt in den eigenen Reihen mehr, vom Bundespräsidenten und vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden.

Denn der verdeckte Entzug des Vertrauens lasse sich in einem Gerichtsverfahren nicht ohne weiteres feststellen, heißt es in der nun bekannt gewordenen Begründung.

Nach Angaben des Zweiten Senats steht dem Kanzler bei einer „verdeckten Minderheitssituation“ – also wenn er trotz äußerlicher Unterstützung sein politisches Konzept nicht mehr durchsetzen kann – der Weg zur Neuwahl über eine „auflösungsgerichtete Vertrauensfrage“ offen. Weil Politik auch hinter den Kulissen stattfindet, gewährt ihm das Gericht hier einen weiten Einschätzungsspielraum: „Was im politischen Prozess in legitimer Weise nicht offen ausgetragen wird, muss unter den Bedingungen des politischen Wettbewerbs auch gegenüber anderen Verfassungsorganen nicht vollständig offenbart werden.“ Der politische Willensbildungsprozess sei zulässigerweise auch von taktischen und strategischen Motiven geprägt. Richter Hans-Joachim Jentsch, der als einziger gegen die Neuwahl gestimmt hatte, wirft seinen Kollegen ein

„unzutreffendes Verständnis des parlamentarischen Vertrauens“ vor.

Das Urteil unter www.bundesverfassungsgericht.de