KARLSRUHE - KARLSRUHE/DPA - Der im hessischen CDU-Schwarzgeldskandal zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Ex-Innenminister Manfred Kanther (CDU) kann mit einer milderen Strafe rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch die Verurteilung des 67-Jährigen zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldauflage in Teilen auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Wiesbaden zurück.
Für den neuen Prozess bleibt zwar der Vorwurf der strafbaren Untreue als ein Teil der Anklage bestehen. Dass die CDU infolge des Skandals rund 21 Millionen Euro an staatlichen Fördermitteln zurückerstatten musste, wird ihm aber in der Neuauflage des Verfahrens voraussichtlich nicht mehr angelastet (Az: 2 StR 499/05).
Kanther hat sich dem Karlsruher Gericht zufolge durch den Transfer von mehr als 10 Millionen Euro Schwarzgeld ins Ausland wegen Untreue strafbar gemacht. Seine Verurteilung wegen der Mitwirkung an falschen Rechenschaftsberichten der Hessen-CDU sei dagegen rechtlich nicht haltbar. Kanther sei in diesem Punkt keine vorsätzliche Schädigung des Vermögens seiner Partei vorzuwerfen, weil er zwar das Risiko von Rückforderungen erkannt habe, dessen Realisierung aber vermeiden wollte.
Wegen der Berichte, in denen die Gelder aus den schwarzen Kassen nicht auftauchten, forderte der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) Anfang 2000 Gelder aus der Parteienfinanzierung zurück.
Zugleich hob der BGH am Mittwoch auch das Urteil gegen den früheren CDU-Finanzberater Horst Weyrauch teilweise auf. Er war wegen Beihilfe zur Untreue zu 61 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
