KARLSRUHE - Manchmal zeigt schon die Einreichung einer Klage in Karlsruhe Wirkung: Als am Montag kurz vor Börsenschluss das Gerücht aufkam, eine neue Verfassungsbeschwerde könnte den Fahrplan der Eurorettung durcheinanderbringen, bekam der Dax-Verlauf einen Knick.
Was ist passiert? Hatten die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber ein Killer-Argument gefunden? Eines, das man in den mehr als 40 Verfassungsbeschwerden, die bereits in Karlsruhe vorliegen, vergessen hatte? Am Dienstag klärte sich die Verwirrung.
Tatsächlich: Die Kläger, die unter dem Namen „Europolis“ auftreten, haben einen neuen Aspekt in den Blickpunkt gerückt. Sie wollen, dass Karlsruhe eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg abwartet. Dort liegt seit Anfang des Monats eine Vorlage des irischen Supreme Court. Denn auch die obersten Richter Irlands haben mit einer Euro-Klage zu kämpfen. Deshalb wollen sie vom EuGH wissen, ob bestimmte Änderungen in den europäischen Verträgen korrekt zustande gekommen sind.
Bis zu einer Entscheidung aus Luxemburg dürfte noch Zeit vergehen: Im Schnitt dauern derartige Verfahren knapp anderthalb Jahre. Sollte das Bundesverfassungsgericht so lange warten, und sollte Deutschland so lange den ESM-Vertrag nicht ratifizieren – dann könnte der Rettungsschirm nicht aktiv werden.
In Karlsruhe allerdings hält man den Ball flach. Der Zweite Senat hatte am 10. Juli über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verhandelt. Das Gericht will die Entscheidung am 12. September verkünden. Und dabei soll es auch bleiben.
„Wir wissen natürlich, dass eine Vorlage beim EuGH liegt“, sagt eine Sprecherin des Gerichts. „Das aber tangiert das Eilverfahren nicht.“
Das Verfassungsgericht entscheide im Wesentlichen darüber, ob der Beitritt zum Rettungsschirm gegen die Haushaltsverantwortung des Bundestags verstößt, erläutert der Passauer Europarechts-Professor Christoph Herrmann. Die Fragen, die dem EuGH vorgelegt wurden, seien für das Karlsruher Verfahren nicht entscheidend. Herrmann hält es für „höchst unwahrscheinlich“, das der EuGH den Rettungsschirm stoppt. Der EuGH wache über die Einhaltung der europäischen Verträge. „Die Mitgliedstaaten haben eigens eine Änderung der Verträge beschlossen, um den Rettungsschirm zu ermöglichen. Damit sollten alle Fragen geklärt sein.“
