KARLSRUHE - KARLSRUHE/DPA - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 9. August über die Klagen gegen eine vorzeitige Neuwahl des Bundestages. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Die erste Organklage der SPD-Abgeordneten Jelena Hoffmann gegen die Auflösung des Bundestages war erst kurz zuvor per Boten in Karlsruhe eingegangen. Eine Urteilsverkündung wird für Ende des Monats erwartet. Nach Festlegung von Bundespräsident Horst Köhler soll der Bundestag am 18. September neu gewählt werden. Die 61 Seiten starke Klageschrift Hoffmanns hat der Staatsrechtler Hans-Peter Schneider aus Hannover verfasst.

Niedersachsen, s.5