Hannover - Niedersachsen ist unterversorgt mit Fahrzeugen für den Katastrophenschutz. Aktuell fehlen 161 Fahrzeuge, für deren Lieferung der Bund zuständig wäre, der seiner Verpflichtung aber nicht nachkommt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagfraktion an die niedersächsische Landesregierung hervor, die unserer Redaktion vorliegt.
Demnach mangelt es unter anderem an Krankentransportwagen und Fahrzeugen zur Dekontamination. So liegt das Soll bei Gerätewagen zur Dekontamination Verletzter bei sechs; tatsächlich hat Niedersachsen keinen einzigen Wagen dieser Bauart erhalten. Von den notwendigen 83 Krankentransport-Fahrzeugen (Typ B) hat Niedersachsen lediglich 65 erhalten.
Gut sieht es dagegen bei den Kommando- und Führungskräftefahrzeugen aus. Zudem stehen alle 44 „Gerätewagen Sanität“ zur Verfügung. Von den notwendigen 83 Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz stehen 65 im Bestand. Allein in den Jahren 2019 bis 2021 hat das Land 60 Löschgruppenfahrzeuge an die niedersächsischen Feuerwehren ausgeliefert. Die Landesregierung verweist darauf, dass es sich um eine Aufgabe des Bundes handele. Allerdings fördere das Land Niedersachsen auch selbst Fahrzeuge des Landeskatastrophenschutzes im Rahmen von Zuwendungen an die Hilfsorganisationen und Kommunen, wodurch der Katastrophenschutz in Niedersachsen ausreichend ausgestattet ist, so eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover. Der Vorwurf, dass „Niedersachsen mit entsprechenden Fahrzeugen unterversorgt ist“, sei demnach so nicht zutreffend. Das Land werde sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die mit dem Bund im Jahr 2007 vereinbarte Konzeption zur Ausstattung umgesetzt wird, sagte die Ministeriumssprecherin weiter.
„Wir haben in den vergangenen Wochen gesehen, wie wichtig Schnelligkeit und Ausstattung beim Katastrophenschutz sind“, sagt Marco Genthe, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Niedersachsen hinke seit Jahren dem tatsächlichen Bedarf hinterher, und die Landesregierung scheine „diesen eklatanten Mangel schulterzuckend hinzunehmen“. Wenn man auf eine Naturkatastrophe reagieren müsse, bliebe keine Zeit, Zuständigkeiten zu klären.
