KIRCHHATTEN - Das Schlichten vorm Schiedsamt ist meistens schneller und kostengünstiger. Bei einer Einigung der Parteien wird ein Vertrag fixiert.

Von Marén Bettmann

KIRCHHATTEN - Streit mit dem Nachbarn um einen über den Zaun hängenden Ast oder mit Handwerker über eine schlampig verrichtete Arbeit? Bei bürgerlich-rechtlichen Auseinandersetzungen gibt es für „Streithähne“ eine erste Anlaufstelle, das Schiedsamt. In der Gemeinde Hatten versieht die ehrenamtliche Aufgabe des Schlichtens seit dem Sommer eine Frau: Ulrike Schünemann-Pieper aus Sandhatten trat die Nachfolge von Gottfried Hennes an, der das Amt fünf Jahre inne hatte.

Vier Schlichtungsverfahren hat die neue Schiedsfrau bereits „abgewickelt“. „Vieles konnte ich auch durch Telefonate klären“, erzählt die 45-jährige Fachhochschuldozentin. In einem Fall waren die Fronten so verhärtet („Die Parteien sprachen seit acht Jahren kein Wort mehr miteinander“), dass sich nun das zuständige Amtsgericht mit dem Streitfall beschäftigen muss.

„Die Schlichtung vor dem Schiedsamt ist gegenüber dem Prozessieren vor Gericht der häufig einfachere, kostengünstigere und schnellere Weg“, macht Schünemann-Pieper deutlich. Allerdings sei die Anrufung des Schiedsamtes im zivil-rechtlichen Angelegenheiten eine freiwillige Sache. Um das Verfahren in Gang zu bringen, muss einer der betroffenen Parteien einen schriftlichen Antrag an die Gemeinde stellen und einen Vorschuss für Gebühren und Auslagen in Höhe von 40 Euro leisten. Im Falle einer Einigung wird dieser jedoch von den Parteien je zur Hälfte getragen.

Die Schlichtungsverhandlungen finden in der Regel im Kirchhatter Rathaus statt. „Dabei herrscht für alle Betroffenen „Erscheinungspflicht“. „Bei einem unentschuldigtes Fehlen wird ein Ordnungsgeld angesetzt“, berichtet Ulrike Schünemann-Pieper. Bei einer Einigung würden alle Einzelheiten in einem „Vertrag“ fixiert, der 30 Jahre lang vollstreckbar sei. Halte sich eine Partei nicht an den Vertrag, werde eine „Vertragsgeldstrafe“ fällig.

Auf die ehrenamtlichen Schiedspersonen kann schon bald mehr Arbeit zukommen. Wie in anderen Bundesländern längst üblich, überlegt auch Niedersachsen, die Zivilgerichte zu entlasten und so genannte „Bagatell“-Fälle im ersten Schritt an die Schiedsämter abzugeben.