Es gibt in anderen Städten kommunale Stiftungen wie die Klävemann-Stiftung, die eine eigene Verwaltung haben. Und diese Stiftungen funktionieren. Nicht so in Oldenburg, in der die Stiftung zwischen den Geschäften der Stadtverwaltung, ohne Transparenz und Verantwortung, zu laufen scheinen.
Nun sollen im Bestand der Klävemann-Stiftung 96 Sozialwohnungen abgerissen und neu gebaut werden, obwohl die Stiftung angeblich kein Geld hat, obwohl keine wirklichen Pläne vorliegen, obwohl kein dringender Abriss erforderlich ist, obwohl Sanierungsarbeiten an anderen Stiftungshäusern vor Jahren eingestellt wurden, obwohl anscheinend die Gremien der Stiftung von der Stadtverwaltung schlecht informiert sind, etc.
Und ohne einen Masterplan für die Stiftung zu haben, ist es trotzdem möglich, dass die Stadtverwaltung auf einem Grundstück plant, das früher der Klävemann-Stiftung schon einmal gehört hat und das der Stiftung jetzt für 500 000 Euro verkauft wird.
Rechnet man auf dieser Basis nur mit diesem Baugrund sowie zum Beispiel dem Stiftungsareal Nadorst mit seinen 5,2 Hektar, dann wäre die Stiftung schon ohne den gesamten Häuserbestand dort 26 Millionen Euro wert. Angegeben wird der Gesamtwert der Stiftung aber nur mit 19,9 Millionen Euro.
Das zeigt: Beschäftigt man sich eingehender mit dieser Stiftung, stößt man ausschließlich auf Murks. Herr Kiefer hat schon Recht, wenn er in seinem Kommentar die Verwaltung der Klävemann-Stiftung bemängelt. Nur müsste man diese Erkenntnisse konsequent bis zum Schluss durchdenken: Eine eigene Verwaltung für die Stiftung ist dringend erforderlich.
Zwei Akteure haben die Entwicklung oder besser den Niedergang der Klävemann-Stiftung bestimmt: Die Stiftungsverwaltung, Stadt Oldenburg, und die Stiftungsorgane, vertreten durch die Ratsmitglieder und den Oberbürgermeister als Kontrollgremien der Stiftungsverwaltung.
Ab dieser Ratsperiode besteht die Chance, dass die Stiftung besser geführt wird, wenn die Stiftungsorgane genauer hinschauen und die Stadt als Stiftungsverwaltung in die Pflicht genommen wird.
Konkret heißt das:
1) Vor jeder Investitionsentscheidung, z. B. über die Neubauten wie in Nadorst, lassen sich die Stiftungsorgane die Zahlen für die Investitionen geben und prüfen, ob alle Vorgaben erfüllt werden. In der Finanzausschusssitzung am 6. Juni hat ein Ausschussmitglied nach Zahlen für den ersten Neubau gefragt. Anscheinend liegen den Stiftungsorganen diese nicht vor. Die Stadt fängt laut NWZ vom 13. Juni aber schon mal an zu bauen.
2) Zweck der Stiftung sind Unterhalt und Schaffung von günstigem Wohnraum. Da ist es Pflicht der Stiftungsorgane, vor Auftragsvergabe zu prüfen, ob günstige Mieten durch ein Vorhaben wie in Nadorst erreicht werden. Zudem sei daran erinnert, dass die Mitglieder der Stiftungsorgane, also die Ratsmitglieder, nicht dem Fraktionszwang unterliegen. Sie sind ausschließlich den Zielen der Stiftung verpflichtet. Für die Mitglieder der Stiftungsorgane gilt, dass sie bei schuldhafter Pflichtverletzung zur Rechenschaft gezogen werden können. (...)
